Ende März hat das Bundeskabinett das Weiterbildungsgesetz beschlossen. Damit stärken wir die Fachkräftebasis in Deutschland und unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Strukturwandel. Das Gesetz ist Teil des Fachkräftesicherungspakets der Bundesregierung und wird seit dieser Woche im Bundestag beraten.
Die Digitalisierung und der ökologische Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft verändern fortlaufend die Kompetenzanforderungen und Tätigkeitsprofile in vielen Bereichen drastisch. Gleichzeitig scheiden aufgrund des demografischen Wandels viele erfahrene Arbeitskräfte aus dem Berufsleben aus und hinterlassen eine spürbare Lücke. Damit die Beschäftigten von heute in der Lage sind, die Arbeit von morgen auszuführen, müssen sie Zugang zu zielgenauer Weiterbildung haben.
Die neuen Möglichkeiten des Weiterbildungsgesetzes tragen dazu bei, die inländischen Potenziale am Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg in die Weiterbildungsrepublik. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz die berufliche Weiterbildung erheblich gestärkt. Mit dem Weiterbildungsgesetz erweitern und ergänzen wir die bestehenden Möglichkeiten zur beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
Ausbildungsgarantie und Qualifizierungsgeld
Der Grundstein für eine stabile und erfolgreiche Berufslaufbahn ist eine abgeschlossene Ausbildung. Nach wie vor gibt es in unserem Land zu viele junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sei es aufgrund von Anpassungsproblemen am Arbeitsmarkt oder persönlichem Unterstützungsbedarf. Hier setzt die neue Ausbildungsgarantie an. Wir sorgen dafür, dass alle jungen Menschen, die an einer Ausbildung interessiert sind, ein Ausbildungsangebot und die nötige Unterstützung erhalten. Dabei bauen wir auf bestehenden Maßnahmen auf, die wir verzahnen, stärken und um neue Ansätze ergänzen. Es geht beispielsweise um bessere Beratung, Berufsorientierung und Vermittlung, um die Förderung der individuellen Mobilität sowie um flexiblere Möglichkeiten einer Einstiegsqualifizierung. Zudem besteht nun ein Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, wenn es mit dem betrieblichen Ausbildungsplatz nicht klappt. Die Ausbildungsgarantie ist ein Signal an alle jungen Menschen, eine Ausbildung als Karriereoption in den Blick zu nehmen.
Auch wer bereits fest im Berufsleben steht, hat nie ausgelernt. Im Zeitalter des Strukturwandels ist das lebenslange Lernen eine stetige Herausforderung. Mit dem neuen Qualifizierungsgeld unterstützen wir Beschäftigte bei ihrem Verbleib im Betrieb, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Transformation gefährdet ist. Sie werden zur Qualifizierung freigestellt und erhalten von der Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsgeld, während der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung trägt. Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung — ähnlich wie das Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag.
Daneben reformieren wir die bereits bestehende Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Durch feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen machen wir sie attraktiver, transparenter und verlässlicher. Zudem soll die Leistung von allen Arbeitgebern und Beschäftigten in Anspruch genommen werden können — unabhängig von Strukturwandel oder Engpassberufen. Damit wollen wir die Weiterbildung in den Betrieben noch stärker voranbringen.
Außerdem wird mit dem Weiterbildungsgesetz die befristete Regelung zur Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr verlängert: Die Regelung macht es attraktiver, Zeiten der Kurzarbeit für die berufliche Weiterbildung zu nutzen. Dies erfolgt durch die teilweise Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die vollständige oder teilweise Erstattung der Lehrgangskosten.
Die Reform der bestehenden Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie die Einführung des Qualifizierungsgeldes soll zum 1. Dezember 2023, die Ausbildungsgarantie in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald als weiteres Instrument der beruflichen Weiterbildung insbesondere eine Bildungs(teil)zeit einführen. Damit stärken wir die individuellen Beschäftigungsoptionen durch selbstbestimmte Weiterbildung.
Neben der Aus- und Weiterbildung sieht die Fachkräftestrategie der Bundesregierung weitere Handlungsfelder vor. Es geht auch darum, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, mehr Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Arbeitsbedingungen in Deutschland weiter zu verbessern und ergänzend Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.