Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz
Am Freitag – gleich am Tag nach meiner Premiere am Rednerpult – habe ich meine zweite Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages gehalten. Es ging in erster Lesung um das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.
Mit dem Gesetz wollen wir in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld die Leistungen der Pflegekräfte in der Corona-Krise mit einem bis zu 3.000 Euro steuerfreien Coronabonus würdigen und wichtige Regelungen unserer Anti-Krisenpolitik verlängern etwa beim Kurzarbeitergeld und der Homeoffice-Pauschale.
Auch die Wirtschaft und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stützen wir bei Liquidität und Investitionen durch die Verlängerung der degressiven Abschreibung auf angeschaffte Wirtschaftsgüter. Diese wird nach 2022 abgelöst durch die sogenannte Superabschreibung, die Investitionsanreize in den Bereichen Digitalisierung und Klimaschutz setzen soll.
Auf das noch zu erstellende Konzept durch das Bundesfinanzministerium freue ich mich schon sehr.