Auf EU-Ebene wird gerade über die Ausgestaltung der europäischen KI-Verordnung, dem so genannten „Artificial Intelligence Act“ (kurz: AIA), verhandelt. Auf meine Initiative hin begleitet die SPD-Bundestagsfraktion diesen Prozess nun mit einem detaillierten Positionspapier, das ich in Zusammenarbeit mit meinem Fraktionskollegen Armand Zorn (Wahlkreis Frankfurt am Main I) verfasst habe. Wir wollen die Idee der ebenso wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) umsetzen und den derzeit entstehenden europäischen Regulierungsrahmen zu einer Art Goldstandard für den Umgang mit KI-Technologien machen. Dazu haben wir unsere Haltung in 12 konkreten Punkten fixiert. Das Papier wurde auf der Fraktionssitzung am 17. Januar beschlossen. Darauf bin ich sehr stolz.
Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir in Europa grundsätzlich den richtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen und rechtssicheren Rahmens, der den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Wir wollen, dass am Ende eine vertrauenswürdige KI steht. Deshalb brauchen wir klare rote Linien. Das bedeutet für uns: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum!
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass alle gleichermaßen von den Chancen der Technologie profitieren. Das erreichen wir durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung, mit dem Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Transparenz garantieren und Bürger:innen handlungsfähig machen.
Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und überall dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht – also ein Abbau der Hürden bei KI-Anwendungen, die etwa in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen eingreifen, oder Diskriminierung und Manipulation begünstigen.
Rechtssicherheit ist im Umgang mit Künstlicher Intelligenz eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Mit einer ebenso maßvollen wie zielgerichteten Regulierung werden unsere Unternehmen schließlich die nötigen Innovationspotenziale realisieren können. Reallabore ermöglichen zudem das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups.
Ein wichtiger Punkt ist für uns auch der wirksame Schutz und die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer:innen sowie Verbraucher:innen. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.
Über unseren Schritt wurde auch in der Presse berichtet, so etwa bei netzpolitik.org.