Wir Sozialdemokrat:innen haben die Arbeit in der Regierung und im Bundestag in schwierigen Zeiten aufgenommen. Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet. Er hat schwerwiegenden Folgen auch für Deutschland. Steigende Preise und vor allem hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe. Heute kann man jedoch sagen: wir sind auf gutem Wege, diese Probe zu bestehen.
In den vergangenen Monaten haben wir entschlossen und schnell gehandelt. Wir haben unsere Energieversorgung diversifiziert, wir machen uns zunehmend unabhängiger von Energieimporten aus Russland und sind mit inzwischen sehr gut gefüllten Gasspeichern auf den Winter vorbereitet. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und bringt diese noch vor Weihnachten in Bundestag und Bundesrat unter Dach und Fach.
Unsere Antwort: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Ergebnisse der Beratungen der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme werden weitgehend und schnell in konkrete Gesetzgebung umgesetzt. Damit legen wir fest, wie die 200 Milliarden Euro ausgegeben werden, die wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung haben. Wir wollen mit den drei Bremsen dafür sorgen, dass die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme bezahlbar bleiben.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse besteht aus zwei Elementen. Einmal der eigentlichen Bremse, mit der über einen Zuschuss der Gaspreis reduziert wird. Sie soll spätestens ab März 2023 gelten – aber möglichst früher wirken. Und andererseits einer Soforthilfe für Heizkosten im Dezember. Diese Soforthilfe wirkt als vorweggenommene Zahlung auf die eigentliche Bremse.
Gaspreisbremse ab 2023
Die Preise an den internationalen Gasmärkten haben sich seit 2021 mehr als vervierfacht. In den nächsten Wochen und Monaten kommen diese Preiserhöhungen nach und nach bei den Bürger:innen sowie Unternehmen an. Das kann viele überfordern. Wir haben versprochen: Wir lassen niemanden allein. Deshalb gilt für alle Privathaushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) spätestens ab dem 1. März 2023 die Gaspreisbremse.
Mit den Stadtwerken und Versorgern ist die Bundesregierung in intensiven Gesprächen, um eine rückwirkende Entlastung bereits vor dem 1. März 2023 zu erreichen. Die Gaspreisbremse deckelt den Preis der Gasrechnung bei 12 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh). Wenn der Gasvertrag eigentlich einen höheren Preis vorsieht, wird die Differenz erstattet. Das gilt bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des Vorjahres. Die Erstattung wird dann monatlich mit der Vorauszahlung oder dem Abschlag verrechnet.
Viele Haushalte erhalten derzeit Schreiben von ihren Versorgern oder Vermietern. Die neuen Preise für Gas betragen jetzt 20, 30 oder teilweise sogar 40 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es meist sieben oder acht Cent. Bei einem neuen Preis von beispielsweise 22 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Entlastung durch den Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde 10 Cent. Die Gaspreisbremse wirkt besonders stark, wenn die Preise sehr stark steigen.
Dazu ein Beispiel:
Eine vierköpfige Familie mit einer 100 qm Wohnung hat einen Gasverbrauch von 1.250 Kilowattstunden im Monat (15.000 kWh im Jahr). Sie zahlt bisher einen Gaspreis von 8 Cent pro Kilowattstunde für den Verbrauch. Also 100 Euro im Monat. Nunmehr soll sie ab Dezember 2022 einen neuen Preis von 22 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Ohne die Gaspreisbremse müsste sie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro. Die Gaspreisbremse senkt die eigentlich fällige Gasrechnung also deutlich um 100 Euro pro Monat (275 Euro minus 175 Euro). Trotz Gaspreisbremse sind unter dem Strich aber 75 Euro pro Monat mehr zu zahlen.
Die Gaspreisbremse wirkt wie folgt: Auf den eigentlich zu zahlenden Gaspreis gibt es einen Rabatt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem neuen Preis und einem Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des bisherigen monatlichen Verbrauchs.
In dem Fallbeispiel entsprechen die 80 Prozent Verbrauch 1.000 Kilowattstunden pro Monat (80 Prozent von 1.250 kWh). Der neue Preis pro Kilowattstunde beträgt 22 Cent. Die Differenz zum Deckel in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde beträgt also 10 Cent. Daraus ergibt sich ein Rabatt von 100 Euro pro Monat (Rabatt = 10 Cent/kWh x 1.000 kWh = 100 Euro). Damit zahlt die Familie statt der eigentlich fälligen 275 Euro pro Monat nunmehr 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Die Bremse belohnt Gaseinsparungen. Wenn die Familie 10 Prozent weniger Gas verbraucht, zahlt sie 148 Euro pro Monat. Bei einer Einsparung von 20 Prozent werden 120 Euro pro Monat fällig. Also nur noch 20 Euro mehr als bisher. Obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat.
Trotz der Preisbremse werden die Gaspreise zu einem deutlichen Anstieg der monatlichen Kosten führen. Daher wurden bereits umfangreiche Hilfen auf den Weg gebracht, um zusätzlich insbesondere bei mittleren und niedrigen Einkommen zu helfen (Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht, Kindergelderhöhung und Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus, Heizkostenzuschuss, Steuerfreibetrag, Bürgergeld etc.).
Soforthilfe für Heizkosten im Dezember
Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen in den Abrechnungssystem für Millionen von Kund:innen können die Stadtwerke und Versorger die Gaspreisbremse nicht schon zum 1. Januar 2023 umsetzen. Die Expert:innen-Kommission hat daher eine Soforthilfe für Heizkosten im Dezember vorgeschlagen. Damit soll die Zeit bis zur Einführung der eigentlichen Gaspreisbremse 2023 überbrückt werden und eine schnelle Entlastung bei den Bürger:innen ankommen.
Bei denjenigen, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, schwankt die monatliche Abschlagszahlung für die Gasrechnung. Denn der Verbrauch pro Monat schwankt. Die ExpertInnen-Kommission hat daher vorgeschlagen, dass der Bund eine komplette Monatszahlung für das Heizen mit Gas für den Monat Dezember 2022 übernehmen soll. Dabei wird ein Zwölftel des gesamten Jahresverbrauchs als monatliche Verbrauchsmenge sowie der im Dezember 2022 geltende Preis pro Kilowattstunde zugrunde gelegt. Diesen Vorschlag wird nun umgesetzt. Die Verrechnung geschieht automatisch. Der Bund erstattet den Versorgern die Kosten direkt. Die Verbraucher:innen erhalten also im Dezember keine Rechnung.
Die Soforthilfe entspricht in den meisten Fällen der Höhe der Entlastung der Gaspreisbremse für rund drei Monate.
Beispiel:
Die vierköpfige Familie zahlte für den Altvertrag direkt mit dem Versorger monatlich eine Vorauszahlung für den Gasverbrauch von 100 Euro. Häufig ist die deutliche Preiserhöhung schon in diesem Jahr vorgenommen worden, so dass im Dezember 275 Euro als neue Vorauszahlung zu zahlen wären. Wenn diese höhere neue Vorauszahlung nun komplett für den einen Monat erlassen wird, wird die Familie im Dezember um 275 Euro entlastet. Das entspricht ungefähr der vorgesehenen Entlastung durch die Gaspreisbremse ab 2023 für knapp drei Monate. Denn wie im obigen Beispiel erläutert, federt die Gaspreisbremse ab 2023 die Preiserhöhung um 100 Euro pro Monat ab.
Bei Mieter:innen gibt es meist keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Gasversorger. Hier sind die Vermieter Kunden der Stadtwerke etc. Die Mieter:innen zahlen stattdessen monatliche Vorauszahlungen an ihre Vermieter. Nach einem Jahr werden dann die Heizkosten mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter anhand des tatsächlichen Verbrauchs final berechnet. Kommt es im Jahre 2022 zu Preiserhöhungen für den Vermieter aufgrund gestiegener Gaspreise, werden diese den Mieter:innen erst im Jahr 2023 im Wege einer Nachzahlung in Rechnung gestellt.
Die meisten Vermieter werden die Vorauszahlungen bald erhöhen. Trotzdem kann es bei der Heizkostenabrechnung im nächsten Jahr zu erheblichen Nachzahlungen kommen, weil die Gaspreise so stark gestiegen sind. Daher haben wir beschlossen: Vermieter geben die Soforthilfe Dezember bei der Betriebskostenabrechnung 2023 an die Mieter:innen weiter. Also dann, wenn die Mieter:innen ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Entlastung sorgt daher im Jahr 2023 dafür, dass die Nachzahlung geringer ausfällt.
Es gibt unzählige Fallgestaltungen bei den Gaskosten. Auch dafür gibt es Sonderregelungen. Einige Mieter:innen etwa haben bereits in diesem Jahr vom Vermieter eine kräftige Erhöhung ihrer Vorauszahlungen erhalten. Für sie gilt, dass sie im Dezember 2022 die Vorauszahlung um die Erhöhung kürzen können. Hier müssen die Mieterin oder der Mieter direkt aktiv werden und die Vorauszahlung kürzen. Die restliche Entlastung durch die Soforthilfe Dezember kommt ihnen – wie bei allen anderen Mieter:innen – über die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr zugute.
Beispiel:
Die vierköpfige Familie hat bisher 100 Euro pro Monat als Vorauszahlung für die Heizkosten (Gas) an den Vermieter überwiesen. Im Herbst hat der Vermieter die Vorauszahlung wegen der gestiegenen Gaskosten deutlich auf 275 Euro erhöht. Im Dezember kann die Familie dank der Soforthilfe Dezember ihre Überweisung einmalig um 175 Euro kürzen. Sie zahlt nur den „alten“ Betrag von 100 Euro. Diese verbleibenden 100 Euro werden dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 2023 vom Vermieter gutgeschrieben und reduzieren eine mögliche Nachzahlung. Der Vermieter erhält die 275 Euro im Dezember 2022 vom Staat.
Andere sind in diesem Jahr umgezogen und haben einen neuen Mietvertrag mit höheren Nebenkostenvorauszahlungen abgeschlossen. Da hier keine Vergleichswerte für eine frühere Vorauszahlung vorliegen, können sie 25 Prozent der monatlichen Vorauszahlung im Dezember 2022 einbehalten. Auch hier müssen die Mieter:innen also selbst aktiv werden. Diese Regelungen zur Soforthilfe Dezember gelten auch für kleine Unternehmen und soziale Einrichtungen.
Die Strompreisbremse
Auch die Strompreise sind zuletzt stark angestiegen. Daher führen wir neben der Gaspreisbremse eine Strompreisbremse ein. Sie folgt der gleichen Logik und gilt für alle Stromkund:innen. Weil bei den Stromverträgen jeweils individuelle Verträge zwischen Stromversorgern und Kunde:innen existieren, kann die Bremse hier ab Januar 2023 greifen.
Für ein Grundkontingent von bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei Haushalten und KMU wird ein Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde eingezogen. Die Deckelung der Strompreise gilt bis zum 30. April 2024. Bei Neuverträgen werden aktuell Preise von bis zu 50 Cent je Kilowattstunde verlangt – zwischendurch waren es bis zu 80 Cent.
Auch hier ein Beispiel:
Eine vierköpfige Familie verbraucht 4.500 Kilowattstunden Strom im Jahr, also 375 Kilowattstunden pro Monat. Bisher hat sie im Altvertrag 30 Cent pro Kilowattstunde bezahlt. Also 113 Euro pro Monat. Nunmehr werden 50 Cent pro Kilowattstunde fällig. Ohne die Strompreisbremse müsste sie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher. Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro. Die Strompreisbremse senkt die eigentlich fällige Stromrechnung also um 30 Euro pro Monat (188 Euro minus 158 Euro).
Trotz Strompreisbremse sind unter dem Strich 45 Euro pro Monat mehr zu zahlen. Die Strompreisbremse wirkt wie die Gaspreisbremse: Auch auf den eigentlich zu zahlenden Strompreis gibt es einen Rabatt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem neuen Preis und einem Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des bisherigen monatlichen Stromverbrauchs.
In dem Fallbeispiel entsprechen die 80 Prozent Verbrauch 300 Kilowattstunden pro Monat (80 Prozent von 375 kWh). Der neue Preis pro Kilowattstunde beträgt 50 Cent. Die Differenz zum Deckel in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde beträgt also 10 Cent. Daraus ergibt sich der Rabatt von 30 Euro pro Monat (Rabatt = 10 Cent/kWh x 300 kWh = 30 Euro). Damit zahlt die Familie statt der eigentlich fälligen 188 Euro pro Monat nunmehr 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch.
Auch die Strompreisbremse belohnt Einsparungen. Wenn die Familie 10 Prozent weniger Strom verbraucht, zahlt sie 139 Euro pro Monat (also 26 Euro mehr). Bei einer Einsparung von 20 Prozent werden 120 Euro pro Monat fällig. Also nur noch 7 Euro mehr als bisher.
Preisbremsen für die Industrie
Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten auch für die Industrie. Bei Gas werden Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Gigawattstunden ab dem 1. Januar 2023 über einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) für 70 Prozent ihrer Verbrauchsmenge des Vorjahres entlastet. Weil dies eine direkte staatliche Beihilfe ist, musste das Konzept mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden. Nunmehr haben wir im Grundsatz grünes Licht für diese Lösung. So können wir die Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern.
Mit der Strompreisbremse erhalten Industrieunternehmen einen garantierten Preis von 13 Cent je Kilowattstunde (netto) für ein Stromkontingent von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Diese Deckelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Wegen des europäischen Beihilferechts müssen die Hilfen für besonders große oder energieintensive Unternehmen in Einzelverfahren bei der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dies betrifft Unternehmen, bei denen die Entlastung über 150 Millionen Euro ausmachen wird.
Die Preisbremsen gelten auch für Krankenhäuser, soziale Dienstleister, Einrichtungen etc.
Niemand wird alleine gelassen: Wir entlasten auch Krankenhäuser, soziale Dienstleister oder Einrichtungen aus Bildung, Wissenschaft und Kultur bei den Strom- und Gaspreisen. Die beschriebenen Regelungen der Strom- und Gaspreisbremsen gelten auch für sie.
Härtefallregelungen und weitere Entlastungen
Für die Fälle, in denen die Energie- und Stromkosten trotz der Preisbremsen nicht getragen werden können, gibt es Härtefallregelungen. Dafür stehen 12 Milliarden im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung. Von diesen 12 Milliarden Euro sind alleine acht Milliarden Euro für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Sie können häufig kaum Energie sparen und haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Energiekosten anderweitig zu refinanzieren. Außerdem soll es ein Härtefallprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) geben, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind. Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU soll über die Länder erfolgt. Die Wirtschaftsminister:innen von Bund und Ländern werden bis Ende des Monats dafür die Details ausarbeiten.
Darüber hinaus werden Mieter:innen, die durch hohe Nachforderungen aus Energierechnungen im Monat der Zahlungsfälligkeit finanziell überfordert sind, unterstützt werden. Auch für soziale Dienstleister und soziale Träger soll es besondere Härtefallregelungen geben. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Energieverbrauch sollen ebenfalls unterstützt werden.
Im Rahmen der Härtefallregelungen soll es schließlich Härtefall-Hilfen für Mieter:innen geben, die statt Gas andere Heizmittel nutzen (etwa Öl oder Holzpellets). Denn auch die Preise für diese Heizmittel sind gestiegen. Sofern die Betroffenen finanziell stark überfordert sind, sollen sie entlastet werden. Dies gilt auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt.
Für die Kultur wird eine Härtefallregelung im Wirtschaftsstabilisierungsfonds erarbeitet. Die Länder haben angekündigt, ergänzend eigene Programme aufzulegen, um weitere Gruppen und Einrichtungen bei den Energiekosten zu unterstützen. Neben diesen Härtefallregelungen greifen die weiteren Entlastungsmaßnahmen, die schon beschlossen sind.
Wie Ihr wisst, haben wir in nur wenigen Monaten drei Entlastungspakete mit einem Volumen von rund 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen entlasten gezielt Bürger:innen mit normalen und geringen Einkommen – und in unterschiedlichen Lebenssituationen. Teilweise wirken sie einmalig (z.B. die Energiepreispauschale oder der Inflationsausgleich); teilweise sind sie dauerhaft angelegt, wie Entlastungen bei der Einkommenssteuer, das höheres Kindergeld, das neue Wohngeld und die Abschaffung der EEG-Umlage.
Wir lassen niemanden allein. Das müssen wir aber allen sagen.
Liebe Genoss:innen, die getroffenen Regelungen sind nicht immer auf den ersten Blick leicht zu verstehen. Daher ist es überaus wichtig, dass wir alle gemeinsam die Maßnahmen der Bundesregierung vor Ort im Gespräch mit Bürger:innen und Unternehmen erläutern. Nur so können wir den Menschen klarmachen, was die SPD für sie tut. Der Grundgedanke dabei ist klar: Wir lassen niemanden allein. Wir sorgen dafür, dass die Bürger:innen ebenso wie unsere Unternehmen sicher durch diese Krise kommen.
Wenn wir über unsere Politik reden, sollten wir auch die anderen Projekte erwähnen, die wir im ersten Jahr unserer Regierungsführung auf den Weg gebracht haben. Denn die Aufgabe, die wir uns mit dem Koalitionsvertrag gestellt haben, bleibt aktueller denn je: Den Zusammenhalt stärken und unser Land modernisieren. Das betrifft die Energiewende und die Transformation ebenso wie den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde, der in diesen Tagen erstmals auf den Gehaltszetteln zu sehen ist. Und auch das Bürgergeld – eines der wichtigsten Vorhaben für einen modernen Sozialstaat.
Die Entlastungsmaßnahmen bedeuten eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Es ist in den Beratungen mit den Regierungschef:innen der Länder gelungen, eine Einigung zur finanziellen Lastenverteilung bei der Umsetzung des Entlastungspakets III, des wirtschaftlichen Abwehrschirms sowie der Kosten für Geflüchtete zu erzielen. Beim Wohngeld bleibt es auch für die Neureglung bei der hälftigen Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Im Bereich Regionalverkehre und bei den Kosten für die Geflüchteten unterstützt der Bund die Länder finanziell nochmals deutlich. Das deutschlandweit gültige „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat ist auch auf dem Weg.
Kurz zusammengefasst: Wir sichern die Energieversorgung, wir federn die gestiegenen Energiekosten für Bürger:innen sowie für Unternehmen ab und stellen gleichzeitig die Weichen für eine solidarische und fortschrittliche Zukunft. So kommen wir gemeinsam durch den Winter und auch durch diese Krise.
Achtung!
Da vieles rund um die Strom- und Gaspreisbremse derzeit in Bewegung ist, kann es sein, dass zu manchen Aspekten neuere Informationen vorliegen, die hier noch nicht berücksichtigt sind.