Rentnerinnen und Rentner haben Respekt und Anerkennung verdient! Dazu gehört selbstverständlich eine auskömmliche, flexible und krisenfeste Rente. Genau aus diesem Grund haben wir die Rente zum 1. Juli angepasst: So gibt es nun ein kräftiges Plus in Ost und West von 4,57 Prozent. Damit gibt es erstmals einen einheitlich hohen Rentenwert in ganz Deutschland. 

Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten sorgen wir außerdem für mehr Einkommen für Rentner:innen: durch weniger Steuern, die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Renten, mehr Wohngeld, Hilfen bei Energiekosten und das Deutschlandticket. Hinzu kommen Erleichterungen im Pflegebereich. 

Daneben bringen wir das sogenannte Rentenpaket II auf den Weg und sorgen so für eine sichere Rente. Damit werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals, um zukünftige Beitragszahler zu entlasten. Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, bekommen auch in Zukunft eine stabile Rente. Außerdem stärken wir den Generationenvertrag für die Menschen, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten. 

Was das Rentenpaket konkret enthält:

Haltelinie für das Rentenniveau

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentner:innen dauerhaft gesichert werden. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert. Im Jahr 2035 ist die Bundesregierung verpflichtet, einen Bericht über ggf. erforderliche Maßnahmen vorzulegen, mit denen das Rentenniveau über das Jahr 2040 hinaus bei 48 Prozent gehalten werden kann. Somit werden die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Änderungen bei den Sozialabgaben der Rentner:innen sowie der Beschäftigten berücksichtigt. 

Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch gerade diejenigen, die heute arbeiten und später in Rente gehen. 

Generationenkapital

Für eine zusätzliche Vorsorge und zur Stabilisierung der finanziellen Entwicklung, bauen wir eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: das Generationenkapital wird zu einem ergänzenden Baustein in der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund wird ein Kapitalstock aufgebaut, dessen Erträge zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen sind. Dabei werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. 

Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt. Lediglich die Erträge aus der Kapitalanlage nach Abzug der Zinsen auf die gewährten Darlehen sollen zur Finanzierung der Rentenversicherung verwendet werden. Die Substanz des Kapitalstocks bleibt unberührt. Ab dem Jahr 2036 werden Ausschüttungen in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro jährlich erwartet, mit denen die Rentenversicherungsbeiträge stabil gehalten werden sollen. Ein „Sicherheitspuffer“ zum Schutz von Vermögen und Rückzahlbarkeit der Darlehen wird dabei berücksichtigt. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird ab Mitte der 2030er Jahre entschieden – je nach Entwicklung des Generationenkapitals. Im Jahr 2029 wird überprüft, ob die erwartete Entwicklung zur Finanzierung der Rentenversicherung ausreicht oder ob alternative Maßnahmen zur Ertragssicherung notwendig sind. Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Für Aufgaben der Stiftung soll zunächst der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierter öffentlicher Vermögensverwalter zuständig sein, um einen zügigen Aufbau des Stiftungsvermögens zu gewährleisten. 

Weitere Regelungen zur Rentenversicherung 

Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monats­ausgaben angehoben, um die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung zu stärken. Daneben werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet. Schließlich werden die Berichtspflichten u.a. für den Rentenversicherungsbericht konsolidiert und um die Entwicklung des Sicherungsniveaus erweitert. 

Beitragssatzentwicklung und Zuschüsse des Bundes 

Der Rentenbeitrag bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ab 2028 von einem Anstieg auf 22,3 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen. Dieser Wert soll dann mit den Erträgen des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleiben, wobei ein Beitragssatzpunkt langfristig auf die Maßnahmen des Rentenpakets II entfallen wird. Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rente, der derzeit bei 3 Prozent des BIP liegt, soll auch in Zukunft mit der Haltelinie beim Sicherungsniveau konstant bleiben, da die Renten sich nicht erhöhen, wenn die Löhne der Beschäftigten nicht steigen.