In der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages habe ich Stellung bezogen zum Vorschlag der EU für eine Rahmengesetzgebung zu den Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI); besser bekannt als KI-Verordnung oder auch Artificial Intelligence Act (AIA).
Anlass waren zwei Anträge zum vorliegenden Entwurf der EU für eine KI-Verordnung. Für mich ist klar: KI ist eine Zukunftstechnologie, die schon heute unser Leben enorm beeinflusst und für die Sicherung unseres Wohlstands eine Schlüsselrolle einnimmt: Sie ist in nahezu allen Lebensbereichen präsent und wird beispielsweise in der Gesundheitsversorgung beim Einsatz von Bilderkennungssoftware – etwa bei der Diagnose von Krebserkrankungen – intensiv genutzt. Sie spielt aber auch eine immer größere Rolle bei der Organisation von Lieferketten und für die industrielle Wertschöpfung insgesamt. Gleichzeitig eröffnet sie uns mit dem autonomen Fahren völlig neue Möglichkeiten der Mobilität.
Eben weil das Potenzial von KI-Technologien so immens ist, stehen wir in diesem Bereich mit anderen Regionen – allen voran die USA und China – in einem harten Wettbewerb. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass wir Europäer:innen uns eindeutig positionieren. Es geht um die richtige Balance zwischen Innovation und Regulierung. Denn von dieser sich rasant entwickelnden Technologie können natürlich auch Gefahren ausgehen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir der Innovation den Raum geben, den sie braucht, und gleichzeitig Sicherheit garantieren vor allem bei den so genannten Hochrisiko-Anwendungen. Europa hat mit der anstehenden KI-Verordnung die Chance, einen Goldstandard zu schaffen, der weltweit einmalig wäre. Das wollen wir gemeinsam schaffen!