Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, das mehr steuerliche Abzüge für arbeiten im Homeoffice vorsieht. Der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi (SPD) war an den Verhandlungen direkt beteiligt.
Karlsruhe/Berlin, den 30. November 2022 | Heute hat der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 samt zahlreichen Änderungen und Ergänzungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Unter anderem werden Bürger:innen, die im Homeoffice arbeiten, künftig stärker entlastet. „Das Jahressteuergesetz sieht wesentliche Erleichterungen für Steuerzahler:innen vor, indem insbesondere die Homeoffice-Pauschale erhöht, entfristet und mit dem Abzug der Aufwendungen für das häuslichen Arbeitszimmer zu einer Tagespauschale zusammengeführt wird“, erklärt der Karlsruher Sozialdemokrat, der im Ausschuss als Berichterstatter für dieses Thema zuständig war.
Neben der Entfristung der Homeoffice-Pauschale wird der steuerlich absetzbare Maximalbetrag gegenüber dem Regierungsentwurf um mehr als ein Viertel auf insgesamt 1.260 Euro – das heißt auf 6 Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Durch Zusammenlegung mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer wird zudem eine deutliche Vereinfachung erreicht. Damit muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Stattdessen kommt direkt die Homeoffice-Pauschale zum Tragen. In so genannten Mittelpunktfällen bleiben die Aufwendungen weiterhin in voller Höhe abziehbar.
Neben der stärkeren Berücksichtigung des Homeoffice wird zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.230 Euro angehoben.
„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Aufwendungen für häusliches Arbeiten bei der Besteuerung stärker zu berücksichtigen“, freut sich Marvi und ergänzt: „Mit den erreichten Entlastungen passen wir das Einkommensbesteuerung an die Arbeits- und Lebensrealitäten vieler Arbeitnehmenden an.“
Energiekrisenbeitrag schöpft Zufallsgewinne ab
Eine weitere Neuerung kommt im Jahressteuergesetz 2022 mit Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags, den Marvi ebenfalls als zuständiger Berichterstatter für die SPD-Bundestagsfraktion verhandelt hatte. Damit werden gemäß der Vorgaben der EU-Notfallverordnung Zufallsgewinne von Unternehmen abgeschöpft, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind. Als Zufallsgewinne gelten dabei jene Teile des Gewinns der Jahre 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne aus den Jahren 2018 bis 2021 liegen. Der Energiekrisenbeitrag wird in Höhe von 33 Prozent auf diese Zufallsgewinne erhoben. „Der Energiekrisenbeitrag ist deshalb so wichtig, weil die Zufallsgewinne auf die massiven Preisanstiege in Folge der Energiekrise zurückgehen, die alle Menschen zu tragen haben“, erklärt der Karlsruher Parlamentarier. Gleichzeitig jedoch müsse der Staat enorme Mehrausgaben für deren Entlastung – allen voran mit der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse – schultern. „Es ist daher schlicht eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich Unternehmen, die – wenn auch unbeabsichtigt – von der Krise profitieren, auch an deren Lösung beteiligen“, so Marvi abschließend