Anfang März haben wir uns im Digitalausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag zu einer Infrastrukturabgabe für sogenannte Over-the-Top-Anbieter (OTT) wie YouTube, Facebook oder Netflix auf EU-Ebene befasst. Dabei sollen insbesondere Big-Tech-Unternehmen über Gebühren an den Netzausbaukosten beteiligt werden. Die Initiative geht auf EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton zurück.
Die genaue Ausgestaltung einer solchen Abgabe ist bisher unklar. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. In der 31. Sitzung des Digitalausschusses hatte BMDV-Staatssekretär Stefan Schnorr Auskunft über den aktuellen Sachstand gegeben.
Aus meiner Sicht gehören die möglichen Auswirkungen auf die Netzneutralität und damit einhergehend die Verfassungsfestigkeit einer solchen Abgabe zu den größten Problemen einer solchen Abgabe. Ich habe die Gelegenheit genutzt, dem Referenten dazu meine Fragen zu stellen.
Eine abgestimmte Position der Bundesregierung gibt es derzeit noch nicht. Dem BMDV seien jedoch abweichende Meinungen in den anderen Ressorts nicht bekannt, teilte uns der Referent mit. Der Konsultationsprozess der EU zu der Frage beruht auf einem Fragebogen, der nach BMDV-Angaben etwas einseitig gestaltet ist, da lediglich Fragen rund um die Ausgestaltung einer solcher Abgabe behandelt würden, nicht aber, ob es diese Abgabe überhaupt braucht. Das BMDV steht der Maßnahme skeptisch gegenüber. Die Bundesregierung will im Konsultationsprozess Stellung beziehen, wenn eine abgestimmte Position vorliegt.