Der Bundestag hat am 11. Mai 2023 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, mit der multinationale Unternehmen künftig Informationen zu Ertragsteuern offenlegen müssen, die sie in den Mitgliedstaaten zahlen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen hat zum Ziel, dass eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht wird, ob betroffene multinationale Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind. Die Richtlinie soll durch einen neuen Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelgesetzbuches (HGB) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Regelung werden unter anderem auch eine Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell geändert.
Gegenüber der Regierungsvorlage wurde der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten erhöht. Nunmehr soll ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro möglich sein. Angepasst wurde zudem der Zeitpunkt, nach dem Unternehmen zunächst weggelassene Angaben veröffentlichen müssen. Dies soll nun bereits nach vier statt nach fünf Jahren erfolgen.
In meiner Rede im Bundestag habe ich deutlich gemacht, dass dieser Schritt für sich betrachtet sicher keinen Quantensprung darstellt. Jedoch ist er Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen, mit denen wir mit konsequent gegen aggressive Steuerumgehung vorgehen und für eine angemessene Beteiligung großer, finanzstarker multinationaler Konzerne am Gemeinwesen sorgen. Ein weiterer Schritt wird die Globale Mindeststeuer sein, die hoffentlich schon bald umgesetzt wird.
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