Und noch eine gute Nachricht für die Vereine: Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen können diese ihre Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsänderungen im virtuellen Raum abhalten. Die Neuerung ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung des Vereinswesens und sorgt für mehr Flexibilität.
Vereine spielen eine wichtige Rolle im Leben vieler Menschen. Dabei spielen neben dem Vereinsalltag auch Mitgliederversammlungen eine wichtige Rolle. Der gesetzliche Rahmen sah hier bisher die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie wurde den Vereinen jedoch mit einer Sonderregelung mehr Flexibilität gegeben, indem sie ihre Sitzungen in digitaler Form abhalten konnten. Dies war notwendig, um das Vereinswesen trotz der außerordentlichen Lage weiter am Leben zu halten.
Allerdings war die Regelung befristet und ist schließlich im vergangenen Jahr ausgelaufen. Ungeachtet der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde schließlich die Frage nach einer Folgeregelung für die digitale Mitgliederversammlung laut, die sich während der Pandemie vielerorts bewährt hat. Eine solche wurde nun von der Ampelkoalition verabschiedet.
Ganz ohne Satzungsänderungen kann ein einberufendes Gremium nun Versammlungen in hybrider Form organisieren. Zudem können Sitzungen auch rein digital abgehalten werden, sofern die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hierfür nicht erforderlich.
Diese Neuregelung mag für das Vereinsleben keine Revolution sein. Jedoch erhalten Vereine damit größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren. Gleichzeitig wird die Bedeutung der Mitgliederversammlung unterstrichen. Jeder Verein kann nun selbst entscheiden, welches Format für seine Mitglieder am besten geeignet ist.
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