Auf EU-Ebene schreiten die Verhandlungen zur europäischen Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence Act oder kurz: AIA) voran. Die Bundesregierung hat eine Stellungnahme zu einem tschechischen Kompromissvorschlag eingereicht, in der sie die darin enthaltene Aufweichung der Klassifizierung von KI-Systemen moniert. Sowohl mein Fraktionsgenosse Armand Zorn wie auch ich teilen als die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion die Bedenken der Bundesregierung. 

Die Stellungnahme der Bundesregierung zeigt deutlich, dass Deutschland sich für einen menschenzentrierten und zugleich innovationsorientierten Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzt. Der tschechische Vorschlag sieht eine Aufweichung der Klassifizierung von KI-Systemen in den Hochrisikobereich vor. Damit wäre jedoch eine Hintertür für Anbieter von risikoreichen KI-Anwendungen geschaffen. Die Bundesregierung setzt hier aber eine klare rote Linie. Das ist wichtig, wenn wir bei Anwendungen dieser Technologie Sicherheit garantieren wollen. 

Ein weiterer wichtiger Punkt in einer künftigen Verordnung ist die Verankerung von Informations- und Offenlegungspflichten für Anbieter:innen. Bürger:innen müssen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren — sei es bei einem Dialog etwa mit dem Kundenservice eines Unternehmens oder in einem Bewerbungsverfahren, in dem KI-gestützte Prozesse zur Anwendung kommen. 

Darüber hinaus müssen KI-Anbieter bei Bedarf die Entscheidungsfindung von Algorithmen nachvollziehbar und erklärbar für Bürger:innen offenlegen. Ebenso zentral ist für uns eine unabhängige Konformitätsbewertung für KI-Systeme im Hochrisikobereich. Mein Fraktionsgenosse Armand Zorn (Wahlkreis Frankfurt a.M. I) und ich haben bei der öffentlichen Anhörung am 26. September 2022 klargestellt, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen besonderen Fokus auf die Überprüfung von KI-Systemen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitnehmer:innen- sowie Verbraucher:innenrechte legt. 

Klar ist: Die KI-Verordnung der EU und die enthaltenen Regelungen bieten die einmalige Chance, europäische Werte als Leitlinie im Umgang mit KI-Anwendungen zu verankern und so Vertrauen in diese Technologie in der Gesellschaft zu schaffen. 

Seht hierzu meine Rede zur KI-Verordnung im Bundestag vom 29. September !

Interessant dazu ist auch das Video aus der Anhörung im Digitalausschuss des Bundestages wenige Tage zuvor.