Mitte Januar hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Kabinett beschlossen. Das Gesetz dient der Beschleunigung des Rollouts von intelligenten Messsystemen („Smart-Meter“), der für eine schnellere Umsetzung der Energiewende notwendig ist. 

Zur Erinnerung: Smart-Meter sind digitale Stromzähler, die im Gegensatz zu den alten, analogen Zählern Stromdaten nach Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresanzeigen speichern können. Ein intelligentes Messsystem verfügt zudem über eine Kommunikationseinheit, den Kommunikations-Gateway, der Stromdaten direkt an den für die Messstelle zuständigen Messstellenbetreiber. Erst damit kann ein Netzbetreiber die Nachfrage und die Bereitstellung von Strom bestmöglich aufeinander abstimmen. Der so genannte Smart Meter Rollout bezeichnet den Zeitplan zum flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.

Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen insbesondere die Vorschriften im Messstellenbetriebsgesetz angepasst und entbürokratisiert werden. Das ist ein zentraler Schritt, um den Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids – ein intelligentes Stromnetz – erheblich zu beschleunigen – unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Zudem gewinnt das Thema dynamische Tarife nicht zuletzt angesichts der aktuellen Energiekrise deutlich an Bedeutung, sowohl was den Energiebedarf als auch die Höhe der Energiekosten betrifft. 

Wegfall der Freigabeentscheidung durch BSI und Agiler Rollout

Auch mit Blick auf die stark steigende Verbreitung von Wärmepumpen und E-Autos in Deutschland erhöhen Smart Meter die finanziellen Anreize, flexibel darauf zu reagieren, wenn dank viel Sonne oder Wind viel Strom im Netz ist. Damit tragen Verbraucher:innen aktiv zur Stabilität der Netze und der Reduzierung der Gesamtenergiekosten bei. Ein schneller und breit angelegter Einbau von Smart Metern ist dafür die technische und wirtschaftliche Grundlage. 

Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist der Wegfall von behördlichen Freigabeentscheidungen für den Smart-Meter-Rollout durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). An ihre Stelle tritt ein gesetzlicher Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen und konkretem Zeitplan. 

Zweites wesentliches Element des Gesetzes ist die Einführung des „agilen Rollouts“, wodurch der Rollout sofort mit den bereits zertifizierten Smart-Meter-Gateways in den meisten Einbaufällen starten kann. Wie bei anderen digitalen Produkten können die Gateways über Anwendungsupdates kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ Prozesse aufzubauen und das Steuern über Smart-Meter-Gateway agil zu erproben. 

Neue Kostenstruktur

Durch das Gesetz werden die direkten Kosten für den Rollout zudem gerechter verteilt, indem diese für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Die Netzbetreiber werden gleichzeitig stärker an den Kosten beteiligt, da sie in besonderer Weise von einer erweiterten Datenkommunikation durch den Smart-Meter-Rollout profitieren – durch viertelstundengenaue Messwerte und Netzzustandsdaten, mit denen sie ihre Netze datengestützt planen und betreiben können. 

Durch die verpflichtende Einführung von dynamischen Tarifen bereits ab 2025 für alle Stromlieferanten können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern. Hierdurch profitieren Verbraucher, Markt und Netz. 

Digitale, auf bessere Daten gestützte Netzbetriebs- und Netzausbaukonzepte sind entscheidend, um den notwendigen starken Hochlauf der Erneuerbaren Energien sowie von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektromobile in den Verteilernetzen zu stemmen. Dabei gilt: Der bisher schon hohe Datenschutz wird durch das Gesetz weiter gestärkt. 

Weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Stärkung der Nachhaltigkeit sind die Verankerung des digitalen Netzanschlusses, Vereinfachungen bei der Sicheren Lieferkette für Smart Meter und die Konzentration bei der Standardisierung auf das Smart-Meter-Gateway. Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit stärken insgesamt die Wiederverwendbarkeit und Lebensdauer der Smart-Meter-Gateways. Zusätzlich werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt, um eine Digitalisierung der Energiewende aus einem Guss zu ermöglichen.