Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung.
Olaf Scholz hat es bereits mehrfach gesagt: „Wir lassen niemanden alleine.” Dass dies nicht nur eine leere Versprechung ist, hat die Ampel bereits mit zwei größeren Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro bewiesen. Dazu gehören unter anderem ein 100-Euro-Bonus pro Kind sowie der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket (für Juni, Juli und August) und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.
Das neue Entlastungspaket III
Nun hat SPD-geführte Bundesregierung einen konkreten Vorschlag für ein weiteres, drittes Entlastungspaket auf den Tisch gelegt. Die erwarteten hohen Preissteigerungen für Bürger:innen und Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs sollen abgefedert werden. Das stützt auch die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, weil Bürgerinnen und Bürger weiter konsumieren und Unternehmen weiter investieren.
Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen. Sie entlasten alle Haushalte – auch Rentner:innen, Studierende, Fachschüler:innen sowie Auszubildende.
Zusammen mit den bisherigen Maßnahmen haben die Entlastungspakete des Bundes ein Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurf und einen Finanzplan in das parlamentarische Verfahren gegeben, die für die Jahre ab 2023 dennoch ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen. Dafür sind erhebliche Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts erforderlich.
Die Maßnahmen im Kurz-Überblick
Strompreisbremse für den Basisverbrauch: Der Preis für den Grundbedarf an Strom soll gedeckelt werden.
Dies wird finanziert, indem wir Zufallsgewinne von Energieunternehmen abschöpfen. Dies soll auf europäischer Ebene erfolgen, jedoch wird die Bundesregierung das auch national umsetzen, sollte es nicht zeitnah möglich sein, zu einer europaweiten Regelung zu kommen. Etwas Ähnliches streben wir für den Wärmesektor an. Damit werden leistungslose Übergewinne für die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben herangezogen.
300 Euro Energiepreispauschale gibt es jetzt endlich auch für Rentner:innen sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen.
Einkommensteuer-Entlastung für kleine und mittlere Einkommen
Wohngeldreform: Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld, in dem künftig auch Heizkosten berücksichtigt werden. Zudem gibt es kurzfristig einen erneuten Heizkostenzuschuss.
Verbesserter Schutz für Mieter:innen, die ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können und Verhinderung von Strom- und Gassperren
1,5 Milliarden Euro für eine günstige und bundesweit gültige Nachfolge für das 9-Euro-Ticket
Bessere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren
Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber Einmalzahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen.
Ein solidarisches Bürgergeld mit deutlich höheren Regelsätzen
Ausführliche Erläuterungen zu den Maßnahmen im Entlastungspaket III sind hier zu finden: klick