Am Freitag, 24. Juni hat der Bundestag die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch – bekannt als § 219a StGB – mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion beschlossen. Dagegen haben die CDU/CSU sowie die AfD gestimmt. Damit endet nun endlich eine Diskussion, die wir schon so lange geführt haben. Die Entscheidung wurde erst durch das Votum der Wähler:innen im vergangenen September möglich, welches die Unionsparteien auf die Oppositionsbank im Bundestag gebracht hat.
Was ändert sich dadurch?
Ärzt:innen haben nun endlich die Möglichkeit, etwa auf ihrer Website oder in anderen Formaten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden dabei zur Anwendung kommen. In der Vergangenheit mussten sie strafrechtliche Verfolgung fürchten, sofern sie solche Informationen öffentlich im Netz zur Verfügung stellten.
Kritiker:innen der Neuregelung hatten immer wieder verschiedenste Bedenken etwa auch hinsichtlich anstößiger Werbemaßnahmen geäußert. Jedoch stellte die Bundesregierung klar, dass es derartige Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen gemäß der strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes nicht geben wird.
Volle Rehabilitation
Ein wichtiges Signal ist auch, dass Ärzt:innen, die bereits auf Basis von § 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Eine Anpassung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sorgt dafür, dass alle strafgerichtlichen Urteile auf Grundlage von § 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und laufende Verfahren eingestellt werden. Das unterstreicht, dass die bisherige Rechtslage schlicht falsch war und negative Konsequenzen für Betroffene korrigiert werden müssen.
Ich bin sehr erleichtert, dass die lange geforderte Abschaffung des § 219a nun endlich beschlossen ist. Mit dem Gesetz folgt die Ampelkoalition einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung und sorgt dafür, dass betroffene Frauen einen offenen Zugang zu Informationen und fachkundiger Beratung erhalten. Der bisher geltende restriktive Umgang mit dem Thema hat betroffenen Frauen eine ohnehin schon sehr schwer zu treffende Entscheidung noch schwerer gemacht. Dabei waren vor allem mittellose Frauen besonders im Nachteil – ein unhaltbarer Zustand, den die Ampel nun endlich beendet hat.
Mit der lange überfälligen Entscheidung des Bundestages zum § 219a hat die Ampelkoalition einmal mehr bewiesen, dass sie der Bezeichnung als Fortschrittskoalition gerecht wird und unser Land fit für das 21. Jahrhundert macht. Ich finde, darauf können wir alle stolz sein.