Und noch ein Wettbewerb: Bereits seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag seinen Medienpreis. Auch 2023 geht es wieder darum, herausragende publizistische Arbeiten zu würdigen, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen.
Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird von der Präsidentin des Deutschen Bundestages verliehen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury aus sieben Journalist:innen.
Eingereicht werden können journalistische Beiträge mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 veröffentlicht worden sein. Einsendeschluss ist der 6. März 2023 (Poststempel).
Es werden sowohl Eigenbewerbungen (durch Einzelpersonen oder durch mehrere Personen gemeinsam) als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben ist ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit bzw. bei audiovisuellen Beiträgen eine Kopie auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium, z. B. USB-Stick, DVD), ein Lebenslauf der Autorin bzw. des Autors sowie die von dieser bzw. diesem unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung beizufügen.
Habt ihr selbst einen oder mehrere Beiträge publiziert, welche die Voraussetzungen erfüllen, und die ihr für herausragend im Sinne des Wettbewerbs haltet? Oder kennt ihr geeignete Beiträge anderer Personen? Dann könnt ihr auch diese einreichen. Je mehr Einreichungen desto besser. Hier geht es zur Ausschreibung.