Am 3. April ist die Gigabitförderung 2.0 des Bundes zur Förderung der Glasfaserinfrastruktur angelaufen. Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 die digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt allerdings vorwiegend in privatwirtschaftlicher Hand. Wo er nicht erfolgt, wird der Bund den Ausbau einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur weiter fördern – nicht zuletzt, um gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. 

Mit der Gigabitförderung 2.0 setzt die Ampelkoalition einerseits, insbesondere mit der Einführung von Branchendialogen, auf den privatwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Die Branchendialoge sollen dafür sorgen, dass in den Kommunen das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus prioritär ausgelotet und unterstützt wird. Andererseits sorgen wir dafür, dass die Förderung den privatwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängt und in Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. So entsteht ein optimales Verhältnis zwischen privatwirtschaftlichen und geförderten Ausbau. 

Insgesamt stellt der Bund seit 2015 schon jetzt rund 17 Milliarden Euro für aktuelle Förderprojekte zur Verfügung. Künftig nimmt die Bundesregierung jährlich weitere rund 3 Milliarden Euro in die Hand. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des geförderten Gigabitausbaus in Gebieten ohne privatwirtschaftliche Ausbauperspektiven finanziert. Die übrigen Kosten werden von den Bundesländern und Kommunen getragen.

Kriterienkatalog zur Bestimmung des Nachholbedarfs

Anschlüsse, die nicht gigabitfähig versorgt sind, sind grundsätzlich förderfähig, unabhängig davon, welche Endnutzer dahinterstehen. In der Gigabitförderung 2.0 wurde für jedes Bundesland eine bestimmte jährliche Fördermittelobergrenze festgelegt. Alle Förderanträge eines Bundeslandes werden anhand eines Kriterienkataloges zur Bestimmung des Nachholbedarfs bzw. der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere Kommunen, die noch einen großen Anteil sog. weißer Flecken aufweisen. Zugleich werden Kommunen gefördert, bei denen der privatwirtschaftliche Netzausbau bereits abgeschlossen ist und Restgebiete verbleiben, für die auch langfristig keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive besteht. 

Projekte, die anhand des Kriterienkataloges eine besonders hohe Punktzahl erreichen, können jederzeit beantragt werden (“fast lane”). Für alle anderen Projekte besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderaufrufes. 

Branchendialoge zum privatwirtschaftlichen Ausbau

Um die eigentlichen Förderbedarfe zu ermitteln, finden zwischen den Kommunen und Telekommunikationsunternehmen Branchendialoge zum privatwirtschaftlichen Ausbau in ihrem Gebiet statt. Die Potenzialanalyse unterstützt diesen Prozess, indem sie das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial für die Kommune darlegt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialoges stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung. 

Förderanträge können nach den aktuellen Infrastrukturaufrufen von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.