Am 23. Juni hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle angenommen. Zukünftig sollen noch mehr Studierende Anspruch darauf haben und ohne existenzielle Sorgen studieren können; alle Menschen bekommen so unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen in Deutschland. Damit öffnet die Ampelkoalition das BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) so stark wie noch nie. 

Um auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion im Zuge der Verhandlungen darauf gedrungen, Freibetragsgrenzen und Bedarfssätze noch einmal zu erhöhen. So war zunächst ein Bedarfssatz von fünf Prozent vorgesehen und ein Grundfreibetrag von 20 Prozent; diese sind nun auf 5,75 beziehungsweise 20,75 Prozent angehoben worden. 

Hier eine Übersicht zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen:

  • Der Grundfreibetrag wird um 20,75 Prozent auf insgesamt 2.415 Euro erhöht. Das erweitert den Kreis der BAföG-Anspruchsberechtigten deutlich.
  • Anhebung der Bedarfssätze und des Zuschlags für Kinderbetreuung um 5,75 Prozent bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro.
  • Anhebung des Wohnkostenzuschlags auf 360 Euro
  • Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts. Damit erhalten Menschen leichter BAföG, die vorher bereits berufstätig waren. 
  • Einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU können künftig gefördert werden.
  • Weniger Papierkram: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden.
  • Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle.
  • Die Vermögensfreibeträge werden nach Alter gestaffelt: bei unter 30-Jährigen liegen sie bei 15.000 Euro, ab einem Alter von 30 Jahren bei 45.000 Euro.

Zur aktuellen Anpassung des BAföG gehört auch ein Nothilfemechanismus, der bei Bedarf vom Bundestag aktiviert werden kann. Er soll Studierenden in außergewöhnlichen Situationen helfen, wenn etwa wie in der Corona-Pandemie Nebenjobs einfach wegfallen und damit ein herber Einkommensverlust droht. Das BAföG soll dann als Nothilfeförderung auch für Personen zugänglich sein, die aus persönlichen Gründen nicht anspruchsberechtigt wären – zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer.

Mit der aktuell beschlossenen Neuregelung wird das BAföG endlich wieder fit gemacht. Doch dabei wird es nicht bleiben: Noch in dieser Legislaturperiode ist eine grundsätzliche Erneuerung vorgesehen. Mit einer weiteren BAföG-Reform soll vor allem der Kreditanteil gesenkt und damit die Angst vor Verschuldung verringert werden. Außerdem plant die Ampel unter anderem die Möglichkeit für einen Fachrichtungswechsel, eine Anpassung der Förderhöchstdauer und über die Kindergrundsicherung die Einführung einer elternunabhängigen Basisförderung für alle volljährigen Studierenden.