Anfang März reiste der kurdischstämmige Karlsruher Musiker Ali Baran in die Türkei, um ein neues Album aufzunehmen und wurde direkt bei der Einreise festgesetzt. Der Vorwurf: “Terrorpropaganda”.
Seither ist einiges passiert. Wie ich u.a. aus Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreis Partnerschaft Karlsruhe-Van e.V. erfahren konnte, wurde Ali Baran zunächst inhaftiert. Die Justizbehörden hatten ihn mit dem Vorwurf der Terrorpropaganda konfrontiert und eine Verhandlung im April anberaumt. Baran wurde dann zwar freigelassen, jedoch bis zum Verhandlungstermin an der Ausreise aus der Türkei gehindert. Ich hatte mich sofort, nachdem ich von dem Vorfall erfahren habe, an den türkischen Botschafter in Berlin gewandt mit der Bitte, dass er mir die Hintergründe des Strafverfahrens gegen Herrn Baran darlegen und die Position der türkischen Behörden erläutern möge; dies leider jedoch erfolglos. Parallel habe ich verschiedene Kontakte auf mehreren Ebenen aktiviert, nicht nur, um Näheres zu erfahren, sondern auch, um mehr Aufmerksamkeit insbesondere auf Verwaltungsseite auf die Angelegenheit zu lenken.
Mitte April schließlich fand die Verhandlung zum Verfahren gegen Ali Baran statt, bei der das Gericht ihn meinen Informationen zufolge für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hat. Ohne das Urteil im Detail zu kennen, ist dieser Vorgang nach meinem Empfinden mindestens fragwürdig, zumal der in der Türkei gültige Straftatbestand der “Terrorpropaganda” nach meinem Empfinden kaum mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist und nach allgemeiner Informationslage vielfach dazu genutzt wird, Druck auf oppositionelle Kräfte auszuüben.
Vor diesem Hintergrund ist der Fall Ali Baran umso brisanter, als dieser seit Jahrzehnten ausschließlich deutscher Staatsbürger ist. D.h. er besitzt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Ich habe mich nach der Verurteilung daher umgehend an unsere Außenministerin Annalena Baerbock gewandt und sie darum gebeten, dass das Auswärtige Amt auf die Türkische Regierung einwirken möge, um diese im Fall Ali Baran sowie in vergleichbaren Fällen, in denen deutschen Staatsbürger:innen auf ähnliche Weise verfolgt werden, zu einem Umdenken zu bewegen. Es sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass die betroffenen Personen ein faires Verfahren bekommen, das international anerkannten rechtsstaatlichen Standards entspricht und keinerlei Raum für Verdachtsmomente hinsichtlich staatlicher Einflussnahme oder Willkür lässt. Denn diesbezüglich habe ich derzeit große Zweifel. Eine Antwort steht derzeit noch aus.
Gleichzeitig habe ich mich erneut an die Türkische Botschaft in Berlin gewandt, um doch noch einen Dialog in dieser Angelegenheit zu erreichen. Eine Reaktion auf meinen Impuls steht bisher noch aus, aber ich räume dem Thema eine hohe Priorität ein und werde mich weiter für engagieren, damit Ali Baran möglichst bald und wohlbehalten in seine Heimatstadt Karlsruhe zurückkehren kann.