Im November geht es für mich in erster Linie um ein Gesetzesvorhaben: das Jahressteuergesetz 2022. Es ist im Wesentlichen ein Bündel an Maßnahmen, die sich an vielen Stellen vorrangig auf technische Abläufe in der Steuerverwaltung beziehen und häufig lediglich die Voraussetzung für die operative Umsetzung steuerpolitischer Maßnahmen sind. Jedoch enthält das Jahressteuergesetz 2022 neben den formalen und technischen Anpassungen auch einzelne Maßnahmen, mit denen wir unseren Gestaltungsrahmen nutzen, um unsere politischen Ziele zu erreichen. Im konkreten Fall heißt das für mich vor allem die Anpassung der Steuervorgaben an die veränderten Realitäten der heutigen Arbeitswelt. Denn spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause im sogenannten „Homeoffice“ nicht nur normal, sondern für viele Menschen ein Standard geworden. Daher ist für mich klar, dass die angemessene steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig ist.
Was genau sieht das Jahressteuergesetz vor?
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich über die Zeit ein fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen uns Sozialdemokrat:innen und unseren Koalitionspartner:innen. Notwendig sind ebenso Anpassungen an das EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie Anpassungen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs notwendig geworden sind. Zudem besteht ein Regelungsbedarf etwa zu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen oder Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer
- Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer)
- Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
- Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
- weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen
- Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent
- vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
- Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021
sowie weitere Anpassungen.
Mein Projekt: Homeoffice-Pauschale und das häusliches Arbeitszimmer
Als Mitglied des Finanzausschusses bin ich unmittelbar am Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2022 beteiligt. In diesem Rahmen gilt meine Aufmerksamkeit in erster Linie der steuerlichen Behandlung von häuslichem Arbeiten, denn dies ist für eine große Zahl von Arbeitnehmer:innen heute eine Realität. Wir setzen uns dafür ein, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit für Homeoffice bzw. das häusliche Arbeitszimmer angepasst wird und den vielen Arbeitnehmer:innen, die von zu Hause arbeiten, damit mehr Geld übrig bleibt.