Es hat sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts Änderungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages sowie weitere Bereiche. Ein wichtiger Punkt ist die Schaffung der technischen Voraussetzungen für individualisierte Direktzahlungen an Bürger:innen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 will die Ampelkoalition diese Themen umsetzen. Dazu gehören:
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO
- Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
- Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
- Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
- weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
- Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
- vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
- Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021
Sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
- Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
- Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
- Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)
Wir haben den Entwurf der Regierung für das Jahressteuergesetz 2022 am 14. Oktober 2022 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Jetzt ist es Thema im Finanzausschuss.
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