Seit Anfang Dezember 2021 regiert die Ampel – neun Monate intensiver, engagierter und erfolgreicher Arbeit in sehr besonderen Zeiten liegen hinter uns. Die Pandemie, der Klimawandel, die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft sowie nicht zuletzt ein brutaler Angriffskrieg auf europäischem Boden zeigen: Die Herausforderungen sind riesig. Um diese zu meistern, braucht es vor allem eines: Mut. Den Mut, mehr Fortschritt zu wagen. Nur so kommen wir voran. Deshalb bin ich sehr froh, dass Deutschland in diesen Zeiten von einer Fortschrittskoalition in sozialdemokratischer Handschrift regiert wird, die nicht nur verwaltet, sondern entschlossen handelt. Dass wir das können, haben wir bereits bewiesen.
Mindestlohn von 12 Euro – eine Frage des Respekts
Egal ob Friseur:in, Florist:in oder Kellner:in: Jede:r Arbeitnehmer:in verdient Respekt für das, was sie oder leistet. Respekt heißt für uns, dass der Lohn mindestens zum Leben reichen muss. 2015 haben wir deshalb den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Nun machen wir ihn armutsfest. Rund sechs Millionen Beschäftigte werden von 12 Euro Mindestlohn profitieren – für viele wird es die höchste Lohnerhöhung ihres Erwerbslebens sein. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn er macht Schluss mit dem Problem „Arm trotz Arbeit“, stärkt die Kaufkraft und reduziert das Risiko für Altersarmut. Besonders Frauen und Menschen in Ostdeutschland profitieren von der Erhöhung.
Spürbares Rentenplus und mehr Erwerbsminderungsrente
Die diesjährige Rentenerhöhung ist die größte seit Jahrzehnten. Im Westen steigen die Altersbezüge so stark wie zuletzt vor 40 Jahren – nämlich um 5,35 Prozent. Im Osten sind es 6,12 Prozent. Außerdem haben wir deutliche Verbesserungen für Erwerbsgeminderte im Bestand durchgesetzt. Unsere Überzeugung ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter von seiner Rente leben können. Die Lebensleistung eines Menschen wertzuschätzen ist auch eine Frage des Respekts. Angesichts der Preissteigerungen ist es nun umso wichtiger, das Einkommen von Rentner:innen zu stabilisieren und soziale Härten abzufedern.
Finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte
In der Corona-Pandemie haben die Beschäftigten in den Krankenhäusern für ihren Einsatz zurecht Beifall bekommen. Wir finden, dass sich diese Anerkennung auch im Portemonnaie bemerkbar machen muss. Deshalb haben wir einen Pflegebonus für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen auf den Weg gebracht.
Sofortzuschlag auf dem Weg zur Kindergrundsicherung
Die Pandemie hat zu hohen Belastungen für viele Menschen geführt. Besonders Kinder und Jugendliche waren von Schulschließungen und der Einschränkung ihrer sozialen Kontakte betroffen. Sozial benachteiligte Familien haben es besonders schwer, über die Runden zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Kinder aus der Armut holen. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform beschlossen wird, haben wir einen Sofortzuschlag für Kinder aus ärmeren Familien in Höhe von 20 Euro monatlich eingeführt.
Umfassende Reform des BAföG und Krisenhilfe
Seit über 50 Jahren ist das BAföG ein bewährtes Instrument für bessere Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Inzwischen sinkt jedoch die Zahl der Geförderten. Das ändern wir, indem wir in einem ersten Schritt den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben haben. Zudem erhöhen wir die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag, damit Studierende die höheren Lebenshaltungskosten stemmen können. Außerdem führen wir einen dauerhaften Krisennothilfemechanismus ein, um Studierende in schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Damit ziehen wir auch Lehren aus der Corona-Pandemie, durch die viele Nebenjobs weggebrochen sind. In dieser Legislatur wollen wir das BAföG auch strukturell erneuern: Wir machen uns dafür stark, den Kreditanteil zu senken, einen Fachrichtungswechsel zu ermöglichen und die Förderhöchstdauer anzupassen.
Sanktionsmoratorium als Schritt zum Bürgergeld
Wir wollen die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfassend weiterentwickeln und Hartz IV überwinden. Dazu planen wir die Einführung des Bürgergelds, damit sich Arbeitsuchende und Jobcenter wieder auf Augenhöhe begegnen. Bis zur Umsetzung 2023 haben wir in einem ersten Schritt die Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorübergehend ausgesetzt. Künftig werden nur noch mehrfache Meldeversäumnisse sanktioniert.
Mit dem Kurzarbeitergeld sicher durch die Pandemie
Die Corona-Pandemie hat viele Branchen hart getroffen. Die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie etwa waren von den Eindämmungsmaßnahmen stark eingeschränkt. Mit dem Kurzarbeitergeld, das inzwischen international zum Exportschlager geworden ist, haben wir für Sicherheit und Verlässlichkeit gesorgt – und damit den Arbeitsmarkt in der Pandemie stabilisiert. Die Regeln für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld haben wir mehrere Male verlängert, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben. Und wir konnten uns erfolgreich für höhere Sätze beim Kurzarbeitergeld einsetzen, damit die Einkommenseinbußen für Beschäftigte mit geringen Einkommen verkraftbar sind.
Rechtsanspruch auf Breitband-Internet
Wir wollen digitale Teilhabe für alle – und das beginnt bei einer ordentlichen Versorgung mit schnellem Internet. Doch gerade auf dem Land ist das noch lange keine Selbstverständlichkeit. Mit dem Recht auf Basisversorgung stellen wir sicher, dass künftig überall in Deutschland ein Internetzugang von mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload zur Verfügung steht.
Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand wird die Untergrenze hilfreich sein – sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Und die Untergrenze wird sicher künftig steigen, denn bei ihrer Berechnung ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist die Mindestvorgabe, die jedes Jahr neu festgelegt werden soll.
§ 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
Mit der Abschaffung von § 219a haben wir die Kriminalisierung von Ärzt:innen beendet, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart! Künftig können sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.
Unterstützung für die Ukraine und die Folgen des Krieges
Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Vieles von dem, wofür wir seit Jahrzehnten gearbeitet haben, wie Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen, ist durch Putins Krieg zerstört worden. Wir stehen gemeinsam mit unseren internationalen Partnern in der EU und der NATO fest an der Seite der Ukrainer:innen. Wir unterstützen die Ukraine finanziell, humanitär – und auch militärisch, indem wir Ausrüstung, Munition und moderne Waffensysteme zur Selbstverteidigung liefern. Die Ukraine und die Republik Moldau können in diesen schweren Zeiten auf die Unterstützung der EU bauen. Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, dass die Ukraine gemeinsam mit Moldau den EU-Kandidatenstatus erhält.
Zugleich haben wir die Folgen des Krieges für die globale Ernährungssicherheit im Blick: Deshalb haben die G7 auf Initiative von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze das Bündnis für globale Ernährungssicherheit ins Leben gerufen, um gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft einer schweren weltweiten Hungerkrise vorzubeugen.
Sondervermögen für verbesserte Verteidigungsfähigkeiten
Der Überfall Russlands bedeutet aber auch: Fortan müssen wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Deshalb haben wir ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat:innen. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen. Damit das gelingt, beschleunigen wir die Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr.
Mit dem Sondervermögen stellen wir sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Investitionen im Verteidigungsbereich werden keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.
Energiesicherheit: Diversifizierung von Energiequellen
Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um unabhängig zu werden von russischer Energie. Das gilt vor allem für russisches Gas. Die Bundesregierung hat deshalb unsere ezugsquellen diversifiziert, neue Energiepartnerschaften geschlossen. Zugleich treiben wir den Bau von Flüssiggas-Terminals voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Um den Gasverbrauch im Stromsektor weiter zu reduzieren, richten wir eine Gasersatz-Reserve auf Abruf ein. Dafür werden Kohle und Mineralölkraftwerke ertüchtigt, um bei Bedarf kurzfristig in den Markt zurückzukehren. Parallel befüllen wir unsere Gasspeicher und bereiten uns so frühzeitig auf den kommenden Herbst vor.
Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
Wir wissen aber auch: Nur der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängig von russischer und fossiler Energie. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Das geht aber nur, wenn wir die Erneuerbaren Energien massiv ausbauen. Deshalb erhalten die Erneuerbaren künftig gesetzlichen Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Außerdem wollen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Bau von Windkraftanlagen zügig und rechtssicher unter Wahrung ökologischer Schutzstandards zu ermöglichen. Dazu legen wir erstmals verbindliche Flächenziele für jedes Bundesland
fest, damit – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen werden. Weigert sich ein Bundesland, werden seine Landes-Abstandregeln gestrichen. Das gilt auch für Bayern, das mit seinen Abstandsregeln den Ausbau der Windkraft nahezu unmöglich gemacht hat. Zugleich machen wir die Energiewende zum Mitmachprojekt, in dem wir den Bau von Wind- und Solarprojekten durch Bürgerenergiegesellschaften fördern und Kommunen noch stärker finanziell beteiligen.
Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Krieg hat auch die Energie- und Lebensmittelpreise ansteigen lassen. Geringverdienende sind davon besonders hart betroffen. Deshalb haben wir vor der Sommerpause zwei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, welche die Breite der Gesellschaft schnell, gezielt und unbürokratisch entlasten.
Damit der Strom günstiger wird, haben wir die EEG-Umlage vorzeitig zum 1. Juli abgeschafft. Das entlastet Verbraucher:innen bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Milliarden Euro. Außerdem bekommen Wohngeldempfänger: innen sowie studierende und Azubis, die staatliche Hilfen erhalten, automatisch und ohne Antragsstellung einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro, Azubis und Studierende im BAföG-Bezug 230 Euro. Mit dem Steuerentlastungsgesetz wird zudem allen Erwerbstätigen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt. Auch Menschen in Grundsicherung werden von uns unterstützt, indem sie eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen. Davon profitieren auch diejenigen, die Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Kinder. Außerdem wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Der Bonus wird nicht auf Transferleistungen angerechnet, das ist gerade für Familien mit geringen Einkommen von Bedeutung. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt. Damit haben wir schon jetzt einen wichtigen Schritt in Richtung Kindergrundsicherung gemacht.
Seit dem 1. Juni wurde für den Zeitraum bis August 2022 mit dem „9-Euro-Ticket“ ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Dies hat nicht nur die Bürger:innen unmittelbar entlastet, sondern es machte die Nutzung des ÖPNV grundsätzlich attraktiver.