Umleitungen sind für alle Betroffenen ein rotes Tuch. Das gilt sowohl für diejenigen, die umgeleitet werden als insbesondere auch für alle, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken leben.
Werden Bundesfernstraßen für den Straßenverkehr gesperrt, nehmen in der Folge Verkehr und Lärm an den Umleitungsstrecken zu. Wie die Erfahrung zeigt, passiert es immer wieder, dass einzelne Bundesfernstraßen-Abschnitte für längere Zeit komplett gesperrt werden müssen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es um Brückensanierungen oder gar einen kompletten Brückenneubau geht.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßengesetzes haben Anwohner:innen an Umleitungsstrecken im Fall der Sperrung von Bundesfernstraßen nun die Möglichkeit, sich Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden, den sogenannten passiven Lärmschutz, erstatten zu lassen. Das Gesetz greift, wenn der Straßenverkehrslärm entlang einer Umleitungsstrecke um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre in Anspruch nimmt. Eine gute Nachricht für alle Lärmgeplagten!