Das Europaparlament hat die KI-Verordnung, den EU-Artificial Intelligence Act (AIA), beschlossen. Das ist weltweit einmalig und ein historischer Schritt. Doch damit ist die Kuh noch nicht vom Eis.
Die europäische KI-Verordnung ist der weltweit erste umfassende Regulierungsvorschlag zu vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz (KI). Am 14. Juni hat das Europäische Parlament (EP) nach intensiven Debatten seine Position zum AIA beschlossen. Der Text legt einen Fokus auf die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten, stärkt Betroffene von KI-Entscheidungen und ebnet den Weg für Innovation.
Für mich ist der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Artificial Intelligence Act vor allem starkes Signal für unsere europäischen Werte und gegen Überwachung, soziales Scoring und weitere missbräuchliche Einsätze von KI. In der SPD-Bundestagsfraktion befürworten und unterstützen wir diese Stärkung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, für die gerade die Kolleg:innen der S&D-Fraktion in Brüssel seit Monaten gekämpft haben. Gleichzeitig bleibt ausreichend Raum für Innovation, die wir im technologischen Wettstreit mit China und den USA brauchen.
Dem EP ist es außerdem gelungen, auch im Kontext einer rasanten Entwicklung von ChatGPT und Co. eine passgenaue Regulierung für Technologien der generativen KI zu entwickeln. Damit sind wir als Teil der Europäischen Union die Ersten, die über Selbstverpflichtungen und Kodizes hinausgehende, verbindliche Regeln für Entwicklung und Einsatz solcher Anwendungen schaffen. Das ist wirklich ein großer Erfolg.
Jetzt geht es darum, das, was mit dem EP-Beschluss erreicht wurde, festzuhalten und die Vorgaben nicht verwässern zu lassen. So muss etwa der Ausschluss von KI-Systemen, von denen hohe Risiken für die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Bürger:innen ausgehen, unbedingt bestehen bleiben. Vielmehr sehen wir den Bedarf, an einzelnen Stellen nachzubessern. Eine große Lücke könnte sich zum Beispiel in der Konformitätsbewertung von Hochrisiko-Systemen auftun. Ursprüngliche Vorschläge sahen vor, dass Unternehmen diese Prüfungen selbst durchführen und ihrer eigenen KI-Anwendung somit Sicherheit bescheinigen können.
Wir gehen davon aus, dass die Wirkmacht des AI Acts in großen Teilen an der Umsetzung auf nationaler Ebene hängen wird. Deshalb müssen wir die Weichen jetzt stellen. Die Wahl einer nationalen Aufsichtsbehörde, die Erarbeitung von industriellen Standards und Normen und der Aufbau eines nationalen KI-Transparenzregisters für die öffentliche Verwaltung sind wichtige Bestandteile.