PRESSEMITTEILUNG

Nach dem gestrigen Beschluss des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes haben Anwohner:innen an Um-leitungsstrecken im Fall der Sperrungen von Bundesfernstraßen die Möglichkeit, sich Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten zu lassen.

Werden Bundesfernstraßen für den Straßenverkehr gesperrt, so muss der Verkehr über andere Straßen umgeleitet werden. Auf den ausgewiesenen Umleitungsstrecken nehmen in der Folge Verkehr und Lärm zu. Betroffene Anwohner:innen entlang dieser Strecken haben dies zu dulden, empfinden die Lärmzunahme aber als besonders störend, wenn die Sperrung und der Umleitungsverkehr lange Zeit andauern und der Lärm gegenüber der gewohnten Geräuschkulisse deutlich zunimmt.

„Mit dem nun vorliegenden Gesetz der Ampelkoalition können Anwohner:innen an ausgewiesenen Umleitungsstrecken ihre Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden (sogenannter passiver Lärmschutz), wie beispielsweise den Einbau von Lärmschutzfenstern, erstattet bekommen“, gibt der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi bekannt und fügt hinzu: Dies gilt auch dann, wenn die Umleitungsstrecke in der Straßenbaulast eines Dritten steht.“ Damit sollen die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang der Umleitungsstrecken verringert und gleichzeitig die Akzeptanz der Bevölkerung für notwendige Umleitungen zumindest etwas erhöht werden“, ergänzt Marvi, der sich gut an katastrophale Zustände an Umleitungen und genervte Anwohner:innen während seiner Zeit im Karlsruher Gemeinderat erinnert.

„Und leider zeigen aktuelle Erfahrungen, dass es teilweise nötig ist, einzelne Bundesfernstraßenabschnitte komplett für den Straßenverkehr zu sperren – und das für längere Zeit. Dieser Fall tritt etwa bei einer Brückensanierung oder einem Brückenneubau ein“, betont der Abgeordnete.

Das neue Gesetz sehe daher vor, dass Gebäudeeigentümer:innen die Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen erstattet werden können, wenn der Straßenverkehrslärm entlang einer Umleitungsstrecke um mindestens drei Dezibel ansteige, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten werde und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre in Anspruch nehme.