Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten die Bürger:innen sowie die Wirtschaft in Deutschland stark – insbesondere durch steigende Energiekosten und hohe Inflation. Die neue Lage erfordert daher erneut eine konsequente Antwort, welche die Bundesregierung vor wenigen Tagen auch gegeben hat.
Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen abgefedert. Dies wahrt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes. Dafür stellt die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Gemessen an Größe und Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft ist das verhältnismäßig und langfristig tragbar.
Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
1. Angebot ausweiten, Verbrauch senken:
Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs werden wir einen zentralen Beitrag leisten, dass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken. Dazu gehört u.a. eine umfassende Verbesserung des Angebots durch Ausschöpfung aller Potentiale der Erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals). Wir schaffen außerdem jetzt die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird weiter priorisiert und beschleunigt: Wir werden dafür sorgen, dass die geplanten Ausschreibungen für Offshore-Windparks so schnell wie möglich umgesetzt werden. Zudem werden wir mit Ländern, in denen die Möglichkeit zur Erschließung neuer Gasfelder besteht, im Rahmen der Verpflichtungen des Pariser Klimabkommens zusammenarbeiten, um die ausfallenden russischen Gaslieferungen durch neu erschlossenes LNG-Angebot zu ersetzen.
Wir werden im Rahmen der aktuellen europäischen Diskussion den vernetzten Ausbau gemeinsamer Flächen für Offshore Wind, den Ausbau von Interkonnektoren sowie paneuropäische Investitionen in Wasserstoff-kompatible Pipeline-Infrastruktur vorantreiben. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung eingespeicherte Gasmengen über die Wintermonate wieder dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundesregierung appelliert an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken und achtet darauf, dass die Preissignale soweit wie möglich wirken. Zudem hat die Bundesregierung bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen, u.a. die Verordnungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Einführung eines Regelenergieproduktes, das Aufsetzen einer umfassenden Energiesparkampagne und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz, die fortlaufend angepasst werden.
2. Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen
Weil Gas aktuell den Preis setzt, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr hohe Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucher:innen sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der günstigeren Stromerzeuger profitieren. Für Verbraucher:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt.
3. Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse wird die Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Abfederung ist eine temporäre Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben.
Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden. Ziel ist auch hier, sie administrativ handhabbar zu machen und zeitlich schnell umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse orientiert sich an den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“.
4. Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Möglichkeiten der Nutzung des WSF sind auf folgende Aufgaben begrenzt:
a. Finanzierung der Gaspreisbremse
b. Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse wird weiterhin die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen.
c. Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen.
d. Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.
5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
6. Reduzierung Umsatzsteuer Gas
Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
7. Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie
Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.
Die Maßnahmen des Bundes helfen auch Ländern und Gemeinden. Denn auch Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen wie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen profitieren vom Abwehrschirm. Vor diesem Hintergrund und angesichts der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder ihren finanziellen Beitrag erbringen werden.
Schaut zum Thema Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen (Punkt 6) auch meine Rede im Bundestag vom 30. September 2022!