In der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages habe ich diese Woche eine Rede zum Thema „Krisengewinne von Energiekonzernen“ gehalten. Dabei geht es um die so genannte Übergewinnsteuer, die seit der explodierenden Gewinne bei Energieunternehmen diskutiert wird.
Der Tagesordnungspunkt „Krisengewinne von Energiekonzernen“ in der Sitzung am am Donnerstag, 22. September 2022 behandelte einen Antrag der Linksfraktion in 2. und 3. Lesung. Dieser sah die Einführung einer so genannten Übergewinnsteuer nach italienischem Vorbild vor.
Selbstverständlich unterstütze ich das Anliegen, übermäßige Unternehmensgewinne, die nicht auf ebenso übermäßige Innovation und Leistung zurückgehen, sondern auf die Zufälligkeit in der Krise, mit einer zusätzlichen Besteuerung zu belegen. Was die Kolleg:innen bei ihrem Antrag jedoch vollends ignoriert haben, ist, dass die Bundesregierung bereits eine Strategie und konkrete Pläne vorgelegt hat, derartige Gewinne abzuschöpfen und für die Finanzierung etwa von Maßnahmen zugunsten der Gemeinschaft heranzuziehen.
Diese Pläne sind – anders als der Antrag der Linksfraktion – keine pauschale Besteuerung auf jede Art unternehmerischen Erfolges, sondern zielgerichtet auf solche Gewinne zugeschnitten, die wir als unsolidarisch und den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zuwider laufend ansehen. Bei der namentlichen Abstimmung votierten 620 Abgeordnete für die vom Finanzausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Der Bundestag kam dieser Empfehlung nach.