PRESSEMITTEILUNG
Der Bundestag verabschiedet heute das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das unter anderem die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen an Beschäftigte im Gesundheitssektor vorsieht. Davon profitieren etwa 1 Mio. Menschen bundesweit.
Wie der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi (SPD) mitteilt, werden von dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz etwa 1 Mio. Menschen im Gesundheitssektor profitieren. So hatte der SPD-Politiker, der für die SPD-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestages sitzt, in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf erreicht, dass der Kreis der Begünstigen nochmal deutlich ausgeweitet wird. ”Es war sehr uns wichtig, dass neben den Beschäftigten in Krankenhäusern und der Pflege auch Rettungssanitäter und weitere medizinische Fachangestellte berücksichtigt werden. Dazu gehören für uns etwa auch die Arbeitnehmer:innen in Arztpraxen”, betont Marvi.
Nach dem neuen Gesetz sind Sonderzahlungen für Arbeitnehmer:innen in Gesundheitseinrichtungen, die während der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt waren, bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei. Davon betroffen sind nun nicht nur die Corona-Pflegeboni, für die der Bund 1 Mrd. Euro zu Verfügung stellt, sondern auch tariflich vereinbarte sowie vom Arbeitgeber freiwillig gewährte Boni zugunsten der Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten erweitert.
“Wir wollen den vielen Menschen, die mit ihrem Einsatz zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung während der Pandemie Außergewöhnliches geleistet haben, unsere Wertschätzung entgegenbringen”, erläutert Marvi und fügt an: “Ich bin mir sicher, dass unter anderem Arztpraxen gerne von der Regelung Gebrauch machen werden, da entsprechende Zahlungen an die Beschäftigten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Das wird vielen Mitarbeiter:innen zugute kommen.”
Weitere Maßnahmen im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz des Bundes umfassen etwa die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, die erweiterte Verlustrechnung, mit der Unternehmen einen deutlich höheren Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre anrechnen lassen können, die Verlängerung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für den Anschaffungszeitraum 2022, die Ausdehnung der Investitionsfristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen werden, sowie weitere Maßnahmen.