Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfassendes Reformpaket verständigt: Insgesamt 34 Einzelmaßnahmen umfasst das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. 

Damit soll Deutschland in Zeiten des technologischen Wandels, internationaler Krisen und wirtschaftlicher Stagnation wieder wettbewerbsfähig werden, während der soziale Zusammenhalt gestärkt wird.

Seit Bekanntwerden der Einigung ist schon viel zu dem Paket gesagt worden, wobei die Fakten nicht immer vollständig oder korrekt wiedergegeben werden. Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um noch einmal zusammenzufassen, was genau beschlossen wurde und was das Paket für Bürger:innen bedeutet.

1. Wo Bürgerinnen und Bürger entlastet werden

  • Einkommensteuerreform:
    • Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags.
    • Erhöhung des Kindergeldes und des Arbeitnehmerpauschbetrags.
    • Eine flachere Steuerprogression, um Mehrarbeit und Lohnerhöhungen spürbarer im Geldbeutel zu machen.

Beispielsweise spart eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro bei voller Wirkung des Pakets über 600 Euro pro Jahr.

  • Gesundheit & Vorsorge:
    • Facharzt-Termingarantie: Gesetzlich Versicherte sollen wieder schneller Termine bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten.
    • Infarktvorsorge: Einführung einer gesetzlichen Infarktvorsorge zur besseren Früherkennung.
  • Wohnen & Infrastruktur:
    • Gründung einer Bundes-Wohnungsbaugesellschaft, damit der Staat in angespannten Wohnungsmärkten wieder direkt bezahlbaren Wohnraum schafft.
  • Arbeit, Qualifizierung & Wirtschaft:
    • Schutz in der Transformation: Beschäftigte in Branchen, die von Strukturwandel betroffen sind, erhalten gezielte Beratung, Weiterbildung und Job-to-Job-Qualifizierungen.
    • Programm „Zweite Chance“: Gezielte Unterstützung, damit weniger Jugendliche ohne Schul- oder Berufsabschluss bleiben.
    • Deutschlandfonds: Strategische Beteiligungen zur Förderung junger, mittelständischer und kommunaler Unternehmen zur Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze.
    • Bürokratieabbau: Weniger Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen und Vereine – ohne dass Arbeitnehmer-, Verbraucher- oder Umweltrechte aufgeweicht werden.

2. Gegenfinanzierung und Belastungen im Überblick

Ein ehrlicher Kompromiss bedeutet auch, die Gegenfinanzierung und Neuregelungen transparent zu benennen:

  • Höhere Besteuerung sehr hoher Einkommen: Die Reichen- und Superreichensteuer wird angehoben und greift künftig früher, um die Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft mitzufinanzieren.
  • Minijobs: Anhebung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs.
  • Handwerkerleistungen: Geringfügige Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit.
  • Regeln bei Arbeitsunfähigkeit: Die telefonische Krankschreibung entfällt; es gelten wieder strengere Regeln beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
  • Befristungen: Die Möglichkeit sachgrundloser Befristungen wird auf bis zu vier Jahre ausgeweitet – diese Regelung ist jedoch befristet bis zum 31.12.2030.

3. Kurze Einschätzung aus SPD-Sicht

Das Paket ist sicher kein SPD-Wunschzettel, sondern das Ergebnis eines Kompromisses in einer Koalition mit den Unionsparteien. Einzelne Punkte – wie das Ende der telefonischen Krankschreibung, die Ausweitung der Befristungen, die massiven Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz – sehe ich weiterhin kritisch. Hier werde ich mich dafür

einsetzen, dass wir zu Veränderungen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen und Verhandlungen kommen.

Andererseits gilt auch: Wir haben über den Ausbau der sogenannten Reichensteuer durchgesetzt, dass sehr gut Verdienende einen größeren Beitrag zur Finanzierung staatlicher Aufgaben leisten.

Mutlos waren bisher der Subventionsabbau und die Besteuerung sehr hoher Erbschaften und Vermögen. Hier müssen wir nach der Sommerpause nochmal einen Anlauf in der Koalition starten. Das würde in Zeiten knapper Kassen helfen, eine größere Ambition bei der Steuerreform zu wagen und den Kern sozialstaatlicher Leistungen zu schützen.