Unser Gesundheitssystem ist eines der besten weltweit, steht jedoch finanziell massiv unter Druck. Ohne wirksame Gegenmaßnahmen würde der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro drohen. Um dies zu verhindern, hat das Bundeskabinett nun den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. 

Stabilisierung mit Augenmaß 

Wir haben in der GKV aktuell kein Einnahme-, sondern vor allem ein Ausgabenproblem. Das zentrale Ziel unserer Maßnahme ist es daher, die GKV-Finanzen langfristig auf ein solides Fundament zu stellen, ohne die Beitragszahler:innen durch immer weiter steigende Zusatzbeiträge unzumutbar zu belasten. Anstatt vorrangig die Beiträge zu erhöhen oder unsoziale Leistungskürzungen vorzunehmen, setzen wir auf tiefgreifende strukturelle Reformen, den Abbau von Ineffizienzen und eine gerechte Verteilung der Lasten.

Die wichtigsten Anpassungen 

Um diese Ziele zu erreichen, greift das Gesetz in fast allen Leistungsbereichen ein:

  • Kostenbremse bei Leistungserbringern: Künftig dürfen die Vergütungssteigerungen für Krankenhäuser und Ärzteschaft nicht mehr unbegrenzt wachsen. Sie werden verbindlich an die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung (die sogenannte Grundlohnrate) gekoppelt.
  • Verantwortung der Pharmaindustrie: Wir führen einen dynamischen Herstellerrabatt für hochpreisige Patentarzneimittel ein. Steigen die Arzneimittelausgaben stärker als die Einnahmen der GKV, greift dieser Mechanismus. Gleichzeitig schützen wir aber gezielt den Standort Deutschland, indem Medikamente ausgenommen werden, deren Wirkstoffe hierzulande produziert werden.
  • Stärkung der Solidargemeinschaft: Höhere Einkommen werden stärker in die Verantwortung genommen. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze werden im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro im Monat angehoben. So verhindern wir die Flucht gut verdienender Menschen in die private Krankenversicherung und halten schätzungsweise über 100.000 Versicherte in der solidarischen GKV. Auch die Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) steigen von 13 auf 17,5 Prozent.
  • Anpassungen bei Zuzahlungen: Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte, die seit 2004 weitestgehend unverändert waren, werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst und um 50 Prozent erhöht. Ganz wichtig ist dabei: Die bewährten Belastungsgrenzen (Härtefallregelungen) für chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen bleiben unangetastet, sodass niemand finanziell überfordert wird.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium wies eine deutliche Unwucht zulasten der gesetzlich Versicherten auf. Dass sich dieser noch einmal deutlich verändert hat, ist das Ergebnis energischer Verhandlungen, die wir als SPD-Fraktion geführt haben. Ich finde, darauf können wir stolz sein.

So konnten wir erreichen, dass Versicherte und Beschäftigte bis 2030 nun um mehr als 16 Milliarden Euro weniger belastet werden als ursprünglich im Entwurf vorgesehen. Zwei Punkte sind für mich dabei zentral: Wir haben das Krankengeld in voller Höhe und ohne zeitliche Begrenzung gerettet. Zudem haben wir verhindert, dass bei der Pflege gespart wird.

Außerdem ist uns ein besonderer Durchbruch gelungen: Der Bund wird künftig seiner Verantwortung gerecht und beteiligt sich aus Steuermitteln an der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern – ab 2031 mit jährlich zwei Milliarden Euro. Eine zusätzlich geplante Abgabe auf extrem zuckerhaltige Softdrinks wird ab 2028 zudem weitere Einnahmen im Gesundheitssystem schaffen und gleichzeitig einen Beitrag zur gesunden Lebensführung leisten.

Wie es nun weitergeht 

Wir haben viel erreicht, aber das Gesetzgebungsverfahren im Parlament beginnt erst. In den anstehenden Beratungen werden wir als SPD-Fraktion darauf achten, dass das Gesetz zu einer fairen Kostenbegrenzung führt, die im Sinne der Versicherten ausgestaltet ist. Außerdem setzen wir uns für den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ein und wollen Belastungen durch Zuzahlungen oder Kürzungen beim Zahnersatz weiter begrenzen.