Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, den sogenannten “Wachstumsbooster” auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung einen Meilenstein für gute Arbeitsplätze setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland stärken. 

Folgendes ist in dem Programm enthalten:

1. Superabschreibungen für Investitionen 

Mit der Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens machen wir den Weg frei für Investitionen und entlasten alle Unternehmen gleichermaßen und unkompliziert. Die degressive AfA kann für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 genutzt werden. Das ermöglicht es Unternehmen, anfangs deutlich höhere Abschreibungen auf eine Investition vorzunehmen, die im Laufe der Jahre sinken. Der Vorteil für Unternehmen liegt darin, dass sie zu Beginn größere steuerliche Vorteile haben und somit ihre Liquidität in den ersten Jahren steigern können. 

2. Schrittweise Senkung der Unternehmensteuern ab 2028 

Die Unternehmensteuern werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gesenkt. Da die Superabschreibung für Investitionen zunächst zielgerichteter ist, um das wirtschaftliche Wachstum in unserem Land anzukurbeln, wird die Senkung der Unternehmenssteuern zeitlich nachfolgen und erst nach Ablauf der degressiven AfA in Kraft treten. Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, wird der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 bis 2032 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt – von derzeit 15 auf 10 Prozent. Gleichzeitig und in gleichen Schritten wird der Thesaurierungssteuersatz in § 34a EStG gesenkt. Dies betrifft Personengesellschaften, die keine Körperschaftsteuer zahlen und so nicht von deren Senkung profitieren. Mit der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen Einzelunternehmer und Mitunternehmer mit ihren Gewinneinkünften in vergleichbarer Weise wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft tariflich belastet werden. Mit der Senkung des Thesaurierungssteuersatzes stellen wir also sicher, dass Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichmäßig begünstigt werden. 

3. Superabschreibungen für Elektromobilität bei Unternehmen 

Wir setzen ein klares Signal für die Elektromobilität, die wir fördern und ausbauen wollen. Wir führen eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge ein, die neu angeschafft werden. Dabei muss es sich nicht um Neufahrzeuge handeln. Wir steigen mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent ein. Hiervon werden alle Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen, profitieren. Die Abschreibungsmöglichkeit besteht unabhängig vom Leasing oder Kauf eines Fahrzeugs. Sie wird für Anschaffungen im Zeitraum Juli 2025 bis Dezember 2027 befristet eingeführt. Mit dieser Maßnahme beginnen wir einen Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich, der künftig durch weitere Maßnahmen gestärkt werden soll. 

4. Investitionsbooster in Forschung 

Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die bestehende Forschungszulage stark ausgeweitet. So können Unternehmen, die in Forschung investieren, ihre dabei entstandenen Kosten steuerlich noch stärker absetzen. Zunächst wird die Bemessungsgrundlage für nach dem 31. Dezember 2025 entstandene förderfähige Aufwendungen von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro angehoben. Gleichzeitig ist eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten als förderfähiger Aufwand möglich und der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder die Vergütung eines Mitunternehmers wird auf 100 Euro angehoben. Dieses Paket führt nicht nur zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens, sondern es können sehr viel mehr Forschungsleistungen, gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, mit der Zulage zielgerichtet gefördert werden. 

5. Finanzielles Gesamtpaket 

Von dem wirtschaftlichen Aufschwung, den unser Gesetz bringen wird, profitieren Bund, Länder und Kommunen. Gleichzeitig würden zunächst auch die finanziellen Kosten nicht nur den Bund, sondern auch Länder und Kommunen treffen. Wir haben uns gemeinsam mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erfolgreich dafür eingesetzt, die Kommunen vollständig um die finanziellen Kosten des Wachstumsboosters zu entlasten. Die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur werden natürlich weiterhin zusätzlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, in Kitas und in Hochschulen aufgesetzt, das fast ausschließlich der Bund über das Sondervermögen finanziert. Außerdem erhöht der Bund zur Entlastung der Länder seine Finanzierung an dem Transformationsfonds Krankenhäuser für die ersten vier Jahre auf 3,5 Mrd. Euro pro Jahr. Unser finanzielles Gesamtpaket stellt also sicher, dass unser Wachstumsbooster auch für Länder und Kommunen wirtschaftlichen Aufschwung bedeutet.