Im März haben wir im Bundestag die grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klima beschlossen. Dazu wurde unter anderem ein Sondervermögen “Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen” mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz verankert. So ermöglichen wir Investitionen in die Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes und zwar ohne dies gegen die soziale Sicherheit in unserem Land auszuspielen – ein zentrales Versprechen der SPD.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Wir ermöglichen mehr Investitionen in unsere Sicherheit!
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert. Mit der Trump-Regierung in den USA bestehen zudem Zweifel an der Zukunft der US-Unterstützung für den Verteidigungskampf der Ukraine und Unsicherheit über das amerikanische Beistandsversprechen im Ernstfall. Zudem heizt die neue US-Regierung geoökonomische Spannungen bewusst an.
Europa und insbesondere Deutschland mussten angesichts der neuen Bedrohungen von Frieden und Freiheit bereits enorme Anstrengungen unternehmen, um die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Diesen Prozess müssen wir nicht nur fortgeführen, sondern auch strukturell vertiefen.
Mit einer strukturellen Reform der Schuldenbremse im Zusammenhang mit dem Verteidigungshaushalt ermöglichen wir die Modernisierung unserer Streitkräfte und eine langfristig gesicherte Finanzierung der Verteidigungsausgaben, zu denen wir auch die Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten zählen. Verteidigungsausgaben über ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes fallen damit nicht mehr unter die geltenden Schuldenregeln.
Wir sorgen damit für einen starken und dauerhaften Aufwuchs bei der Finanzierung der Landes- und Bündnisverteidigung, ohne andere staatliche Ausgaben wie Rente oder Zukunftsinvestitionen in Konkurrenz zur Bundeswehr zu stellen. Das war eine zentrale Forderung der SPD im Wahlkampf und das haben wir auch erreicht.
- Wir mobilisieren 500 Milliarden Euro für die Modernisierung der Infrastruktur im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.
Mit dem zweiten Teil der Grundgesetzänderung halten wir Wort und schaffen die Voraussetzungen für die Errichtung eines kreditfinanzierten “Sondervermögens Infrastruktur” in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren. 100 Milliarden Euro sind davon für die Infrastruktur der Länder und Kommunen vorgesehen, weitere 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Aus dem Sondervermögen sollen insbesondere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Krankenhäuser, die Energieinfrastruktur, den Klimaschutz sowie in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur getätigt werden. Ziel ist es auch, über das Sondervermögen private Investitionen in großem Umfang auszulösen. Mit einem Zusätzlichkeitskriterium für die Investitionen stellen wir sicher, dass die Mittel aus dem Sondervermögen tatsächlich für zusätzliche Investitionen genutzt werden.
Die historische Dimension dieser Maßnahme soll es ermöglichen, den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte wirksam abzubauen. Aber die Arbeit geht nun erst richtig los: Wir müssen das Sondervermögen „an den Start“ bringen und die ersten Vorhaben zeitnah angehen.
- Mehr finanzieller Handlungsspielraum für die Bundesländer!
Mit der Grundgesetzänderung erhalten die Länder im Rahmen der Schuldenregel einen dem Bund vergleichbaren Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Wir beheben damit einen grundlegenden Webfehler der Schuldenbremse. Gleichzeitig müssen wir die Schuldenregel über die jetzt umgesetzten Reformschritte hinaus grundlegend reformieren, um auch langfristig das Investitionsniveau in unserem Land auf hohem Niveau zu halten.
Um das schnell umzusetzen, werden wir eine Expertenkommission unter Beteiligung des Bundestages und der Länder einrichten, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse zugunsten dauerhafter Investitionen in die Stärkung unseres Landes entwickelt. Auf dieser Grundlage soll die Gesetzgebung bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, unser Land keine drei Wochen nach der Wahl auf ein neues fiskalpolitisches Fundament zu stellen. Das zeigt, dass alle Beteiligten sich der großen Verantwortung bewusst sind, die auf ihnen lastet. Ich vertraue darauf, dass dieser konstruktive Kurs aller – inhaltlicher Differenzen zum Trotz – zum Markenzeichen dieser neuen Bundesregierung werden wird.