Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam verabredet, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Die aktuelle politische Lage macht die Verfahrensvereinfachungen noch wichtiger, damit private wie staatliche Investitionen zur Transformation des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können. Mit drei Planungsbeschleunigungspaketen sorgt die Bundesregierung bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit für ein höheres Tempo bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von zukunftsweisenden Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Verkehr, Bau und Digitalisierung.
Am 28. September hat das Bundesbauministerium mit dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) ein weiteres Vorhaben ins Bundeskabinett eingebracht, mit dem es uns gelingen wird, für die Transformation unseres Landes notwendige Infrastrukturvorhaben schneller und vereinfacht auf den Weg zu bringen.
Wirtschaft, Infrastrukturen, Wohnorte, Naturschutz – alles braucht Platz. Räumliche Konflikte sind oftmals unvermeidbar. Die Raumordnung bzw. Raumentwicklung trägt zur Bewältigung dieser Konflikte bei, indem sie die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum koordiniert und ausgleicht. Rechtliche Grundlage dabei sind das Raumordnungsgesetz (ROG) und die Landesplanungsgesetze. Im ROG sind auch die Instrumente der Raumordnung geregelt, wie z. B. die Raumordnungspläne und Raumordnungsverfahren.
Die ROG-Novelle stellt durch folgende Anpassungen nun die Weichen für effiziente und beschleunigte Verfahren:
- Die Planungsprozesse werden moderner: Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert.
- Die Landes- und Regionalplanung wird flexibler: Abweichungen von Zielen der Raumordnung, die z. B. in Raumordnungsplänen festgelegt worden sind, werden erleichtert, ohne dass ein Verfahren zur Änderung des gesamten Raumordnungsplans in Gang gesetzt werden muss.
- Die Verfahren werden entschlackt: Doppelprüfungen bei Raumordnungs- und Zulassungsverfahren werden vermieden.
- Der Verwaltungsaufwand bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wird reduziert: Es wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der öffentlichen Stellen reduziert, indem bei Änderungen bereits bestehender Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden.
- Die Planungs- und Investitionssicherheit wird erhöht: Es gibt erweiterte Regelungen zur Planerhaltung.
- Die Verfahren werden schneller: Es gibt zukünftig einen verbindlichen Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren. Verzögerungen des Raumordnungsverfahrens führen nicht mehr zu einer Verzögerung des nachfolgenden Zulassungsverfahrens.
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, um den Ausbau von Windenergie in sog. „Go-to-Areas“ noch weiter zu beschleunigen: Durch einen neuen § 6 sollen Genehmigungsverfahren in für den Ausbau von Windenergie geeigneten Gebieten, in denen nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, erleichtert werden. Dafür soll insbesondere auf Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen verzichtet werden. Die Regelung ist jedoch erst anzuwenden, wenn die europarechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen wurden. Dies ist derzeit in Vorbereitung.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vor, wonach das Raumordnungsgesetz nicht mehr vom Anwendungsbereich des PlanSiG erfasst wird. Grund hierfür sind eigene Regelungen im ROG, die das Anliegen des PlanSiG aufgreifen.
Raumordnungsverfahren (künftig: Raumverträglichkeitsprüfungen) sind von großer Relevanz. Sie sind für Infrastrukturvorhaben, die eine Auswirkungen auf ihre Umgebung haben, vorgeschrieben. Bevor konkrete Projektgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, werden in Raumordnungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit Standort- und Trassenalternativen geprüft und erörtert. Mit der ROG-Novelle können wir somit die Grundlage schaffen, für unser Land relevante Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen und zu vereinfachen. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass die Planung und Genehmigung von Windenergieparks, Bahnstrecken oder Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Industrieanlagen von Beginn an effizient, rasch und zielgerichtet erfolgen kann.