Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften geeinigt. Das gehen wir jetzt an. Unser Ziel ist es, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern und im Ergebnis den Jugend- sowie den Gesundheitsschutz für Konsument:innen bestmöglich zu gewährleisten.
Das Bundeskabinett hat Ende Oktober ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Maßnahmen konkretisiert. An dessen Erarbeitung waren insgesamt zwölf Ressorts sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, beteiligt. Allein daran wird deutlich, wie komplex und vielschichtig das Vorhaben ist.
Wesentliche Inhalte der Eckpunkte sind:
- Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
- Als Mindestaltersgrenze für den Verkauf und den Erwerb von Genusscannabis wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt. Eine Abgabe erfolgt also ausschließlich an Erwachsene. Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen beim Heranwachsen wird geprüft, ob für die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Obergrenze für den THC-Gehalt festgelegt wird.
- Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt. Insbesondere ist es notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für konsumierende Jugendliche einzuführen.
- Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von maximal 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht. Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
- Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
- Anbau und Vertrieb von Genusscannabis unterliegen einer strikten staatlichen Kontrolle. Der Vertrieb von Genusscannabis darf nur mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. Abgabestellen müssen Auflagen in Bezug auf Sachkunde, Beratung und räumliche Lage erfüllen.
- Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Für die Umverpackung – also die neutrale Verpackung – von Cannabisprodukten gibt es strenge Vorgaben.
- Für Genusscannabis werden Darreichungsformen zum Rauchen und Inhalieren sowie zur nasalen und oralen Aufnahme (Kapseln, Sprays, Tropfen) erlaubt. Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen. Synthetisch hergestellte Cannabinoide werden nicht zugelassen.
- Umsätze aus Verkäufen von Genusscannabis sollen der Umsatzsteuer unterliegen. Daneben ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
- Die Auswirkungen der Legalisierung insbesondere auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sind nach vier Jahren zu evaluieren.
Die Legalisierung von Cannabis stößt auf völker- und europarechtliche Hürden. Denn Anbau, Vertrieb und Verkauf von Drogen sind nach internationalem Recht verboten. Mit den Eckpunkten legen wir jedoch eine Lösung für dieses Problem vor, indem wir nur den Anbau, aber nicht den Import zulassen. Diese Lösung müssen wir nun in einem ersten Schritt der EU-Kommission vorlegen, die nun Gelegenheit hat, das Vorhaben sorgfältig zu prüfen. Damit läuft Deutschland nicht Gefahr, ein Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, dass sich später als etwaige Verletzung europäischer Verträge herausstellen würde, wie dies etwa bei der Gesetzesinitiative zur Einführung einer Pkw-Maut der Fall war.
Die Cannabislegalisierung ist ein wichtiges Projekt der Bundesregierung. Gleichwohl liegt insbesondere aktuell höchste Aufmerksamkeit darauf, nicht nur multiple Krisen wie insbesondere die explodierenden Kosten für unser Gesundheitswesen durch hohe Inflation sowie Strom- und Gaspreise zu bewältigen. Ebenso wollen wir die seit langem offenen gesundheitspolitischen Reformbaustellen angehen: so etwa die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die wir durch ein erstes Gesetz stabilisieren konnten und durch eine Strukturreform verbessern werden, sowie die Entökonomisierung der Krankenhausversorgung. All dies erfordert ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz und politischer Weitsicht. Ich bin daher außerordentlich dankbar, dass wir das Gesundheitsressort bei dem Genossen Karls Lauterbach in besten Händen wissen.