Seit dem 15. März 2023 können Studierende sowie Fachschüler:innen eine Entlastung beantragen.
Was lange währt, wird endlich gut: Der Antragsstart für die 200 Euro-Einmalzahlung zugunsten von Studierenden und Fachschüler:innen hat lange gedauert, aber nun ist er da. Das ist ein wichtiges Signal, denn Menschen in Ausbildung sind besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir entlasten wir sie in der Krise.
Nach der Energiepreispauschale und zwei Heizkostenzuschüssen können jetzt alle Studierenden sowie Fachschüler:innen 200 Euro digital beantragen. Ein kritischer Punkt ist dabei allerdings die Zeitspanne der Auszahlung. Wer das Geld beantragt hat, muss es auch schnell ausgezahlt bekommen. Dies ist insbesondere deshalb so wichtig, weil viele der Berechtigten nur wenig Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben und sonst auch keine Unterstützung erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist das derzeitige Verfahren kein Vorzeigemodell. Versprochene Entlastungen wie die Einmalzahlung müssen deutlich schneller ankommen. Eine Zeitspanne von einem halben Jahr nach Ankündigung bis zum Antragsstart ist einfach zu lange. Zudem ist die Antragsstellung sehr aufwändig. All das zeigt, dass wir hier sehr viel besser werden müssen und auch für unsere Verwaltungsstrukturen ein neues Deutschlandtempo brauchen.
Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro können alle Studierenden beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen Personen. Anspruchsberechtigt sind auch 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.